Steuern bei private Zimmer untervermietung

Hallo an alle,

ich beziehe momentan ALGI und da meine Finanzen dadurch sehr knapp sind, habe ich nachgedacht ein Zimmer in meiner selbst bewohnten Wohnung unter zu vermieten. In Frage käme ein Inserat auf Seiten wie Wimdu, 9Flats oder Airbnb.

Das Zimmer ist ca 6m2, hat nur eine Schlafcouch. Ich würde keinerlei Service bieten wie z.B. tägliche Bettwäsche oder Frühstück. Es geht wirklich nur um die Zimmer untervermietung.

Ich habe Recherchen im Internet gemacht und folgendes schon rausgefunden:

  • die Zustimmung vom Vermieter ist nötig (steht auch so im Mietvertrag)
  • Mieteinnahmen müssen bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden
  • beim Bezug von ALGI spielt eine Zimmer Untervermietung keine Rolle. Ich stehe dem Arbeitsmarkt ja weiterhin voll zur Verfügung.

Ich könnte dadurch ca. 300-400 euro im Monat verdienen, was meine Miete fast komplett zahlen würde.

Ich habe jetzt bedenken, da ich nicht weiß was an Steuern auf mich zukommt. Wenn ich fast alle Mieteinkünfte an Steuern verliere lohnt sich das nicht für mich…

Meine noch offenen Fragen:

  1. muß ich als ALGI Empfänger Steuern zahlen wenn ich z.B. vom 01.01-31.12 ALGI bezogen habe?

  2. wie würden dann die Mieteinnahmen versteuert? Laut Foren werden diese dem ALGI Bezug hinzuaddiert. Wenn man aber im ALGI Bezug keine Steuern zahlt würden die Mieteinnahmen alleine zählen?

  3. wenn nur die Mieteinnahmen zählen, ist es dann wie bei einem geringverdiener? Muß ich da überhaupt Steuern zahlen wenn ich unter einer bestimmten Summe bleibe (max. 4800 euro)

Wie ihr sieht bin ich sehr verwirrt. Ich möchte nichts falsch machen und auf gar keinen Fall ärger mit dem Finanzamt bekommen.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. kann mir jemand weiterhelfen? Vermietet auch jemand sein Zimmer über eine solche Platform? Wie macht ihr das?

Ich bedanke mich für jede kompetente Antwort!

Ich würde sagen, dass Mieteinnahmen als zusätzliche Einnahmen gelten und daher auch voll versteuert werden müssen. Insofern sind bei der steuerklärung diese Einnahmen in der Anlage Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung anzugeben und werden dann besteuert. Lg Kerstin

Hallo an alle,

ich beziehe momentan ALGI und da meine Finanzen dadurch sehr
knapp sind, habe ich nachgedacht ein Zimmer in meiner selbst
bewohnten Wohnung unter zu vermieten. In Frage käme ein
Inserat auf Seiten wie Wimdu, 9Flats oder Airbnb.

Das Zimmer ist ca 6m2, hat nur eine Schlafcouch. Ich würde
keinerlei Service bieten wie z.B. tägliche Bettwäsche oder
Frühstück. Es geht wirklich nur um die Zimmer
untervermietung.

Ich habe Recherchen im Internet gemacht und folgendes schon
rausgefunden:

  • die Zustimmung vom Vermieter ist nötig (steht auch so im
    Mietvertrag)
  • Mieteinnahmen müssen bei der Einkommenssteuererklärung
    angegeben werden
  • beim Bezug von ALGI spielt eine Zimmer Untervermietung keine
    Rolle. Ich stehe dem Arbeitsmarkt ja weiterhin voll zur
    Verfügung.

Ich könnte dadurch ca. 300-400 euro im Monat verdienen, was
meine Miete fast komplett zahlen würde.

Ich habe jetzt bedenken, da ich nicht weiß was an Steuern auf
mich zukommt. Wenn ich fast alle Mieteinkünfte an Steuern
verliere lohnt sich das nicht für mich…

Meine noch offenen Fragen:

  1. muß ich als ALGI Empfänger Steuern zahlen wenn ich z.B. vom
    01.01-31.12 ALGI bezogen habe?

  2. wie würden dann die Mieteinnahmen versteuert? Laut Foren
    werden diese dem ALGI Bezug hinzuaddiert. Wenn man aber im
    ALGI Bezug keine Steuern zahlt würden die Mieteinnahmen
    alleine zählen?

  3. wenn nur die Mieteinnahmen zählen, ist es dann wie bei
    einem geringverdiener? Muß ich da überhaupt Steuern zahlen
    wenn ich unter einer bestimmten Summe bleibe (max. 4800 euro)

Wie ihr sieht bin ich sehr verwirrt. Ich möchte nichts falsch
machen und auf gar keinen Fall ärger mit dem Finanzamt
bekommen.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. kann mir jemand
weiterhelfen? Vermietet auch jemand sein Zimmer über eine
solche Platform? Wie macht ihr das?

Ich bedanke mich für jede kompetente Antwort!

Danke füe die schnelle Antwort Kerstin! Das die Mieteinnahmenn versteuert werden müssen weiß ich. Meine Fragen waren andere (s.u.)…

Hallo,

ich beziehe momentan ALGI und da meine Finanzen :

  • Mieteinnahmen müssen bei der Einkommenssteuererklärung
    angegeben werden
  • beim Bezug von ALGI spielt eine Zimmer Untervermietung keine
    Rolle. Ich stehe dem Arbeitsmarkt ja weiterhin voll zur
    Verfügung.

Ich habe jetzt bedenken, da ich nicht weiß was an Steuern auf
mich zukommt.

  1. muß ich als ALGI Empfänger Steuern zahlen wenn

  2. wie würden dann die Mieteinnahmen versteuert? Laut Foren
    werden diese dem ALGI Bezug hinzuaddiert. Wenn man aber im
    ALGI Bezug keine Steuern zahlt würden die Mieteinnahmen
    alleine zählen?

  3. wenn nur die Mieteinnahmen zählen, ist es dann wie bei
    einem geringverdiener? Muß ich da überhaupt Steuern zahlen
    wenn ich unter einer bestimmten Summe bleibe (max. 4800 euro)

Ich würde eine Steuer-CD nehmen und die Sache durchrechnen (lassen).
Zu bedenken: nach ALG I kann Hartz IV kommen, dann sieht die Sache schlecht aus, weil die Mieteinnahmen als Einkommen angerechnet werden.

Bernd

Danke für den Tipp Bernd!

Hallo,

also die Mieteinnahmen müssen natürlich in der Einkommensteuer-Erklärung angegeben werden. Bei 400 € im Monat sind es 4800 € im Jahr. Wenn dies die einzigen Einnahmen sind, würde normalerweise keine Steuer anfallen.
Allerdings unterliegt das ALGI der Progression. Also zu den Mieteinkünften wird das ALG dazugerechnet und dann geschaut, welcher Steuersatz angewendet werden würde. Dieser Steuersatz wird dann auf die reinen Mieteinkünfte angewandt. Es käme also darauf an, wie hoch dein ALG im ganzen Jahr ist.

Wenn du das ganze Jahr nur ALG bezogen hast, dann musst du keine Einkommensteuer bezahlen.

Den Mieteinnahmen kannst du natürlich Ausgaben entgegen setzen, also anteilig für das Zimmer Miete und Nebenkosten (prozentual nach qm).

Wenn du an nur Privatleute vermietest, dann entsteht keine Umsatzsteuer, weil das steuerfrei ist.

Ich hoffe, ich konnte alles beantworten.

VG Shelly

Hey,
#1 - Steuern bezahlst Du wenn Deine Einnahmen über einen gewissen Wert übersteigen. ( Alleinstehender sind es 14000 Euro, glaube ich ). Darüber gibt es Steuertabellen, die Dir den Wert der Steuern anzeigen.

#2 - Gesamtsumme der Einnahmen ( ALG und Mieteinnahmen ) --> Bestimmung der Steuern

#3 - wie 2, aber am Besten beim Finanzamt direkt anfragen. Damit bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Gruß
Jörg

Hallo, habe die Fragen direkt in der Mail beantwortet :smile:

Hallo an alle,

ich beziehe momentan ALGI und da meine Finanzen dadurch sehr
knapp sind, habe ich nachgedacht ein Zimmer in meiner selbst
bewohnten Wohnung unter zu vermieten. In Frage käme ein
Inserat auf Seiten wie Wimdu, 9Flats oder Airbnb.

Das Zimmer ist ca 6m2, hat nur eine Schlafcouch. Ich würde
keinerlei Service bieten wie z.B. tägliche Bettwäsche oder
Frühstück. Es geht wirklich nur um die Zimmer
untervermietung.

Ich habe Recherchen im Internet gemacht und folgendes schon
rausgefunden:

  • die Zustimmung vom Vermieter ist nötig (steht auch so im
    Mietvertrag)
  • Mieteinnahmen müssen bei der Einkommenssteuererklärung
    angegeben werden
  • beim Bezug von ALGI spielt eine Zimmer Untervermietung keine
    Rolle. Ich stehe dem Arbeitsmarkt ja weiterhin voll zur
    Verfügung.

Ich könnte dadurch ca. 300-400 euro im Monat verdienen, was
meine Miete fast komplett zahlen würde.

Ich habe jetzt bedenken, da ich nicht weiß was an Steuern auf
mich zukommt. Wenn ich fast alle Mieteinkünfte an Steuern
verliere lohnt sich das nicht für mich…

Meine noch offenen Fragen:

  1. muß ich als ALGI Empfänger Steuern zahlen wenn ich z.B. vom
    01.01-31.12 ALGI bezogen habe?

Steuern nicht, aber ALG I unterliegt dem Progressionsvorbehalt, d. h. die Auszahlung an sich ist steuerfrei, aber in der Steuererklärung gibt es dann einen besonderen steuersatz mit dem dann diese Einkünfte berücksichtigt werden. Dies geschieht allerdings nur, wenn es eine festzusetzende Steuer gibt.

  1. wie würden dann die Mieteinnahmen versteuert? Laut Foren
    werden diese dem ALGI Bezug hinzuaddiert. Wenn man aber im
    ALGI Bezug keine Steuern zahlt würden die Mieteinnahmen
    alleine zählen?

Die Mieteinnahmen abzügl. Ausgaben/Werbungskosten sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Sie unterliegen Deinem persönlichen Steuersatz, durch ALG I wird diese, w. o. erwähnt, erhöht.

  1. wenn nur die Mieteinnahmen zählen, ist es dann wie bei
    einem geringverdiener? Muß ich da überhaupt Steuern zahlen
    wenn ich unter einer bestimmten Summe bleibe (max. 4800 euro)

Hat nichts mit einem Geringverdiener zu tun. du hast dann Einkünfte aus V+V. Allerdings gibt es den sog. Grundfreibetrag. 8004 € im Jahr, bis dahin fällt keine Steuer an. Trotzdem muss man eine Steuererklärung abgeben!! Das ist dann verpflichtend!

Wie ihr sieht bin ich sehr verwirrt. Ich möchte nichts falsch
machen und auf gar keinen Fall ärger mit dem Finanzamt
bekommen.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. kann mir jemand
weiterhelfen? Vermietet auch jemand sein Zimmer über eine
solche Platform? Wie macht ihr das?

Ich bedanke mich für jede kompetente Antwort!

Hallo, soweit ich weiss, werden Dir die Mieteinnahmen kompöett vpm ALG gekürzt, ich würde Dir raten, die Einnahmen zu verschweigen. Steuerlich sind es Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Ich würde es aber verschweigen, wo kein Kläger, da kein Richter.

Hallo, leider ist die Antwort zu umfangreich, und grenzt an Steuerberatung(leider verboten)

Vielleicht traut sich ein andere´r.----Sorry

Trotzdem danke für eine Antwort!

Hallo, leider ist die Antwort zu umfangreich, und grenzt an
Steuerberatung(leider verboten)

Vielleicht traut sich ein andere´r.----Sorry

Hallo Dirk,

im ALGI Bezug spielt eine Untervermietung keine Rolle. Im ALGII Bezug schon da jede Art von Geld die einfliesst gemeldet werden muß. Etwas anderes wäre es wenn ich arbeiten würde. Unter 15 Stunden pro Woche darf man nur 165 euro behalten, der Rest wird mit dem ALGI Bezug verrechnet…

Die Vermietung nicht anzugeben ist verlockend… aber auch gefährlich da auf Wimdu, 9flats und co. der Vorname und die Adresse des Vermieters stehen. Sollte also jemand im Finanzamt mal langeweile haben und Recherchen machen könnte Ärger drohen.

Rasube

Vielen Dank Denise. Deine Antwort hat mir geholfen!

Hallo Jörg, vielen Dank für deine Antwort. Beim Finanzamt habe ich schon angerufen… und ich war danach genauso so schlau wie vorher dh gar nicht :wink: Mit dieser Anfrage habe ich viel mehr erfahren. Es lebe mal wieder das Internet :smile:

Hallo Shelly,

vielen Dank für deine kompetente Antwort! Ich beziehe ALGI seit Januar. Pro Monat sind es 1130 euro. Wenn ich jetzt mein Zimmer vermiete und sagen wir max. 400 euro damit verdiene sind es dann max. 2400 euro Mieteinnahmen für das Jahr 2011. ALGI für 2011 wäre insgesamt 13 560 euro. Ich hoffe, daß ich so schnell wie möglich eine neue Arbeit finde. Dann würde es auch alles gelöst sein weil ich gehört habe das im Falle einer Beschäftigung im laufe des Jahres trotzdem Steuern vom Gehalt berechnet werden wie wenn ich das ganze Jahr gearbeitet hätte. Mich interessiert aber wirklich der Worst-Case Fall dh. ich bin leider das ganze Jahr 2011 ALGI Empfänger…

Ich brauche keine genaue Zahl da es zu viel Arbeit wäre dies zu errechnen, ich muß aber abwägen ob sich das finanziell lohnt die „Strapatzen“ eines Mitbewohners im Kauf zu nehmen oder ob ich lieber weiter alleine lebe. Meine Miete beträgt warm 450 euro. Zusatzkosten wie Strom, Internet, GEZ und Co belaufen sich auf ca. 80 euro im Monat.

Rasube

Hi,
bei Mieteinnahmen müsstest Du eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die Einkünfte würden (ausgehend von 300-400 €/Monat) im höchsten Fall 4.800 €/Jahr ausmachen, die dem ALGI-Bezug hinzugerechnet würden. Da ich jetzt nicht weiß, wie hoch dieser ist, könnte es aufgrund der Progressionsgrenze zu Steuerzahlungen kommen. Ich würde Dir hier www.elster.de empfehlen. Da kannst Du eine Probeeingabe der ESt-Erklärung eingeben und die zu zahlende oder nicht zu zahlende Steuer berechnen. Oder Du gibst mir genaue Angaben, dann mache ich das für Dich und melde mich wieder.
LG

Hallo,

also du sprichst bestimmt von 2012 oder?

Ich habe jetzt deine Daten mal ins Jahr 2011 eingetragen. Also 13.560€ ALG1 und 2.400 € Mieteinnahmen. Da kämen dann 220 € Steuernachzahlung raus (ohne Berücksichtigung von Versicherungen u.ä.).
In 2012 ist auch die Steuertabelle etwas anders, deshalb ist das nur ein Anhaltspunkt.

Von deinen Kosten (Miete, Nebenkosten, Reparaturen etc.) kannst du wie gesagt anteilig nach qm etwas von den Mieteinnahmen abziehen. Dadurch wird dann die Steuerzahlung etwas geringer…

VG Shelly

Sehr gerne :wink: Noch ein Tipp: falls für dich zu kompliziert, geh doch mal zu so einem Lohnsteuerhilfeverein. die dürfen Dir auch eine Steuererklärung erstellen und sind meist nciht so teuer, wie Steuerberater.

Vielen Dank Denise. Deine Antwort hat mir geholfen!

VIELEN DANK!!! Ich bedanke mich wirklich gang ganz herzlich bei dir Shelly. Danke für die Zeit und Mühe die du in meine Anfrage gesteckt hast. Ich habe einiges an Ausgaben so wenn ich Glück habe ist die Steuernachzahlung nicht so hoch bzw. um den Dreh. Wenn es ungefähr 10% meiner Mieteinnahmen sind finde ich es fair. Ich hatte halt bloß Angst, daß ich wie mein vorheriges Gehalt 30% an Steuern verliere, da hätte ich mir das überlegt. Als Arbeitsloser zählt jeder Cent :wink: Und ich habe es noch mit meinem ALGI relativ gut. Ich weiß nicht wie Leute mit viel weniger klar kommen…

VG, Rasube

Danke für deine Antwort Suwusch! Elster habe ich selbst, da kann ich mal nachschauen. Ich habe schon meine Steuererklärung für 2011 abgeschickt, hoffe aber, daß ich trotzdem etwas fiktives ausprobieren kann… VG, Rasube