Steuern bei werkstudenten

Hi,
wie is das, wenn ich so ca. 630€ brutto verdienen würde (bei max. 20std. in der woche, als Werkstudent). muss ich dann im verhältnis viel mehr steuern zahlen als bei einem Einkommen von ca. 450€ oder ist das in etwa gleich?

Grüße

Hi ju.ra,

sorry, keine Ahnung wie ich auf die Expertenliste für Steuern gerutscht bin, aber hier kann ich nicht weiterhelfen. Viel Erfolg trotzdem!

MfG
BaBlue

Hi,
ich habe leider keine Ahnung

Grüße

Hallo,

der Grundfreibetrag bei Ledigen beträgt im Jahr 2010 genau 8.004,00€. Sollte Dein steuerpflichtiges Jahreseinkommen diesen Btrag nicht übersteigen, so fallen keine Steuern an. In Deinem Beispiel bei 450,00 € x 12 = 5400,00 €. Bei 630,00 x 12 = 7560,00 €. Abzugsfähig sind für die Steuererklärung noch Werbungskosten und Sonderaussgaben. Aber schon mit beiden Beträgen würdest Du unter dem Grundfreibetrag bleiben und es fallen keine Steuern an.
Beim monatlichen Lohnsteuerabzug mit Steuerklasse 1, fällt ebenfalls keine Lohnsteuer an. Das einzige was montlich bei der Gehaltsabrechnung in Abzug gebracht wird wären Rentenversicherungsbeiträge (9,95%), da Du als Werkstudent RV-Pflichtig bist. Ich hoffe ich konnte helfen.

Gruß

danke, das hat mir sehr geholfen!

leider bin ich überfragt

Hallo,
im Internet gibt es ganz gute Gehaltsrechner, bei denen die Anhaltswerte finden kannst. Anbei ein Beispiel:

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/brutto-netto…

Gruß

Hallo,

entschuldigung für die verspätete Antwort.
Wie die aktuelle gesetzeslage ist weiss ich nicht genau.
Aber bei einem Einkommen vonn 400-800€ kommst du in die sog. Gleitzone, die Berechnung für sozialabgabaen und steuer unterliegen einer komplexeren Formel. Vielleicht finden Sie im internet einen kotenlosen lohnrechner, wo Sie ihre Angaben wie Familienstand, kirchenstand etc. berücksichtigen können. Leider kann ich keinen genaueren Angaben zur anfallenden Steuer machen. Grüße Franco

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