Steuern bem Verkauf eines Hauses Pflegevertrag

Hallo,

im Rahmen eines 2002 geschlossenen Pflegevertrages mit meiner an Demenz Alzheimer erkrankten Mutter wurde das elterliche Haus (für die Versorgung zuhause und später die finanziellen Aufwendungen für die Unterbringung im Heim) auf mich überschrieben. Nach dem Tod meiner Mutter sollten meine 2 Brüder je ein Viertel des Verkaufspreises erhalten. Meine Mutter ist im April 2010 verstorben, und ich habe das Haus verkauft und meine beiden Brüder ausgezahlt. Da ich das Haus (bzw. die Hälfte davon) weder geschenkt bekommen, noch erworben habe, meine Frage: Muß ich Steuern zahlen?

Im voraus herzlichen Dank für eine Auskunft!

Gruß

Monika

Für Steuerfragen bin ich nicht zuständig. Als
Abkömmling haben Sie einen hohen Freibetrag, so dass eine Schenkungssteuer erst anfällt, wenn es sich um ein sehr sehr wertvolles Anwesen handelt, zumal es nur zum (geschenkten) Teil zu versteuern sein würde. Die Steuer wäre übrigens bereits bei der notariellen Übertragung angefallen.
H.G.

Haus (für die Versorgung zuhause und später die finanziellen
Aufwendungen für die Unterbringung im Heim) auf mich
überschrieben. Nach dem Tod meiner Mutter sollten meine 2
Brüder je ein Viertel des Verkaufspreises erhalten. Meine
Mutter ist im April 2010 verstorben, und ich habe das Haus
verkauft und meine beiden Brüder ausgezahlt. Da ich das Haus
(bzw. die Hälfte davon) weder geschenkt bekommen, noch
erworben habe, meine Frage: Muß ich Steuern zahlen?

Im voraus herzlichen Dank für eine Auskunft!

Gruß

Monika

Wir haben diese Frage in anonymer Form einem unserer Botschafter aus dem Bereich Steuern, Herrn Ralph Speckmann, vorgelegt. Hier die Antwort:

Der vorgelegte Sachverhalt macht zur Klärung einige Rückfragen notwendig, da die vertragliche Gestaltung maßgeblich für die Beurteilung ist.

> > wurde das elterliche Objekt damals schenkungsweise (unentgeltlich) übertragen?
hier ist der Inhalt des Pflege bzw. Übergabevertrages maßgeblich - was ist genau mit „überschrieben“ gemeint?
> > wurde das Objekt nach der Übertragung wieder an die Mutter (Eltern) vermietet?
> > welchen (Verkehrs)-Wert hatte das Objekt 2002?
Je nach Nutzung des elterlichen Hauses nach der Übergabe kann es beim Verkauf mit Gewinn (Verkaufspreis abzgl. historische Anschaffungskosten) eventuell zu einer Steuerbelastung in der Einkommensteuer kommen, daher ist zwingend die Prüfung des Inhaltes des zu Grunde liegenden Vertrages maßgeblich!

Eventuelle Schenkungsteuerbelastungen nach Abzug von Freibeträgen sind nach den Wertmaßstäben im Zeitpunkt 2002 zu beurteilen.

Hallo,

zunächst vielen Dank für Ihre Antwort.

Zur Beantwortung Ihrer Fragen:

Das elterliche Haus wurde unentgeltlich auf mich übertragen. Ich habe mich im Gegenzug dazu verpflichtet, zunächst die häüsliche Pflege meiner Mutter zu übernehmen (von Januar 2000 - Juni 2003) und
später die ihre Rente übersteigenden Kosten für das Pflegeheim (von Juni 2003 - April 2010). Meine Mutter hatte laut Vertrag Wohnrecht auf Lebenszeit. Der Vertrag sah weiterhin vor, dass ich bis spätestens 1 Jahr nach dem Ableben meiner Mutter je ein Viertel des Verkaufspreises für das Haus an meine beiden Brüder auszuzahlen hatte.

Nein, das Haus wurde nicht an meine Eltern vermietet (mein vater ist bereits 2000 verstorben). Ich habe es bis Dez. 2004 selbst bewohnt und danach vermietet, um die Kosten für das Pflegeheim aufbringen zu können.

Der Verkehrswert des Hauses betrug 2002 235.000,- EUR. Verkauft wurde es für 131.000 EUR. Das Haus liegt unmittelbar am Rande eines Braunkohleabbau-Gebietes und hat dadurch erheblich an Wert verloren. Es handelt sich um ein Fertighaus, das 1974 erbaut wurde.

MfG und vielen Dank im voraus!