Steuern in Mexiko

Hallo,
jemand wurde von seiner Firma für ein Jahr nach Mexiko geschickt. Er wird weiterhin von Deutschland aus bezahlt, muss aber in Deutschland keine Steuern bezahlen sondern in Mexiko. Muss er nach seiner Rückkehr nach Deutschland nachweißen, dass er in Mexiko Steuern bezahlt hat?

Gruß
Anselm

Hallo,

exakt, ab 1.1.2004 gilt § 50 d Abs. 8 EStG
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p50d.html
danach ist die Versteuerung im Ausland nachzuweisen.

Die Einkünfte unterliegen auch in Deutschland dem Progressionsvorbehalt, wenn es sich nicht um eine Beschäftigung vom 1.Jan -31.12 handelt.

Viele Grüße
C.