Steuern und gleitzonen job

Hallo!
Ich bin Student und habe demnächst ein Vorstellungsgespräch für einen Job als Werkstudent.
Mich interessiert nun, wieviel ich im günstigsten Fall dazuverdienen kann ohne viele Abgaben/Steuern zu zahlen.
Ich habe mich bereits im Internet ein wenig schlau gelesen: Meine Werkstudententätigkeit wird in den Bereich „Gleitzone“ (400,01 bis 800 Euro) fallen und ich darf in der Vorlesungszeit max. 20Stunden/Woche arbeiten.

Wie hängt damit der Grundfreibetrag von aktuell 8004 Euro zusammen? Sind diese 8004 Euro Brutto oder Netto? Wenn ich unter diesem Grundfreibetrag bleibe, muss ich als keine Steuern/Abgaben zahlen? Was ist die Werbungskostenpauschale (aktuell bei 1000Euro)? Ich weiss zwar nicht was die Werbungskostenpauschale ist, aber die wird anscheinend von dem Grundfreibetrag abgezogen: 8004-1000=7004 Euro im Jahr, 7004Euro/12Monate=583,67 Euro/Monat.

Sind diese 583,67 Euro Brutto oder Netto? Wenn es sich hierbei um den Nettobetrag handelt, wieviel dürfte ich im Idealfall Brutto verdienen um in der Gleitzone zu bleiben?

Ich weiss nicht ob das in Ihren Experten Bereich passt: Ich bin zur Zeit familienversichert und bekomme Kindergeld. Muss ich bei einem Gleitzonen-Job eine eigene Krankenversicherung aufnehmen? Ab welchem Gehalt monatlich (netto/brutto) fällt mein Anspruch auf Kindergeld weg (ich bin 22 Jahre alt)?

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.

Vielen lieben Dank und freundliche Grüße
Sebastian

Hallo Sebastian.

Ihre Fragen sind wirklich sehr profan. Ein wenig Recherche über Tante Guggle würde Ihnen auch gut tun.

Ihr Problem wird nur die Überschreitung der Verdienstgrenze für den Bezug des Kindergeldes sein. Rufen Sie doch einfach bei der Kindergeldkasse an, und erfragen Sie die aktuellen Grenzbeträge. Ein Gehaltsverzicht kann dann u.U. beim Arbeitgeber Abhilfe schaffen.

Sofern Sie keine weitern Einkünfte erzielen, ist der Gleitzonen-Job i.d.R. steuer(wg. Grundfreibetrag)- aber nicht abgabenfrei. Daher wird die Familienversicherung auch wegfallen, da Krankenkasse beiträge im Bereich der Gleitzone abgeführt werden. Ich rate zu einem Anruf bei der Krankenkasse, um alles Offene zu klären.

Wenn Sie nach Ihrer Recherche noch Bestätigungen brauchen, dann komme ich gerne auf Sie zurück.

Ansonsten wünsche ich viel Glück beim Flügge werden.

Freundliche Grüße

Das sind sehr viele Fragen auf einmal, die den Rahmen dieses Forums überschreiten. Schau doch einfach mal bei http://www.studilux.de/studium-uni/wie-studieren/stu… oder in ähnlichen Portalen für Studenten nach. Da findest Du wohl alle Antworten.

Hallo
Tut mir leid, auf solche Fragen darf ich keine Auskunft geben. Bitte ließ im Forum die „Spielregeln“ durch.

Trotzdem liebe Grüße

Hallo!
Vielen Dank erstmal.
Es hat sich beim recherchieren folgende Frage ergeben: Bis 8004 Euro im Jahr Einkommen meinerseits haben meine Eltern Anspruch auf Kindergeld (ohne Kürzung). Wird in diese 8004 Euro auch mein Bafög einberechnet als Einkommen?

Besten Dank
Sebastian

Hallo.

Bafög wirkt sich als Darlehen IMO nicht auf die Berechnung des KG aus, als Zuschuß kann das durchaus sein. Ich rate nochmals zum Anruf bei der KG-Kasse, um nicht durch fahrlässiges Verhalten u.U. viel Geld zu riskieren.

MfG

Hallo!
OK, danke. Kindergeld-Kasse werde ich morgen anrufen.

Kannst Du bitte nochmal schauen ob meine Rechnung so korrekt ist:
Bis 8004 Euro (Brutto) im Jahr zahle ich nur Sozialversicherung und das Kindergeld wird nicht gekürzt.
8004-920(Werbungskostenpauschale)=7084Euro/Jahr

7084-(21,3% Solzialversicherung für 7084 Euro )=7084-1508,89=5575,11 Euro

5575,11/12Monate=464,59 Euro Brutto würde ich letztendlich max. verdienen dürfen, wenn ich die 8004 Euro voll ausschöpfe.

Nun habe ich noch einen Freibetrag von 255 Euro monatlich beim Bafög-Amt, sodass man mir von meinem „Bafög-Gehalt“ 464,59-255=209,59 Euro kürzt? Oder hätte ich die 464,59 nochmal in Netto umwandeln müssen?
Ist das ansonsten soweit korrekt?

Vielen lieben Dank und freundlichen Gruß
Sebastian

„Oder hätte ich die 464,59 nochmal in Netto umwandeln müssen?“
Ist natürlich Blödsinn, weil ich ja nur Sozialversicherung zahle :smiley:

Hallo!
OK, danke. Kindergeld-Kasse werde ich morgen anrufen.

Kannst Du bitte nochmal schauen ob meine Rechnung so korrekt ist:
Bis 8004 Euro (Brutto) im Jahr zahle ich nur Sozialversicherung und das Kindergeld wird nicht gekürzt.
8004-920(Werbungskostenpauschale)=7084Euro/Jahr

7084-(21,3% Solzialversicherung für 7084 Euro )=7084-1508,89=5575,11 Euro

5575,11/12Monate=464,59 Euro Brutto würde ich letztendlich max. verdienen dürfen, wenn ich die 8004 Euro voll ausschöpfe.

Nun habe ich noch einen Freibetrag von 255 Euro monatlich beim Bafög-Amt, sodass man mir von meinem „Bafög-Gehalt“ 464,59-255=209,59 Euro kürzt? Oder hätte ich die 464,59 nochmal in Netto umwandeln müssen?
Ist das ansonsten soweit korrekt?

Vielen lieben Dank und freundlichen Gruß
Sebastian

Hallo Sebastian,
zunächst musst Du zwischen Steuern und Sozialabgaben strikt trennen. Die Geschichte mit der Gleitzone zwischen 400,01 und 800 EUR gehört m.W. definitiv in den Bereich der Sozialabgaben und hat mit Steuern nichts zu tun.

Bei den Steuern (und nur dazu kann ich was sagen) gibt es Minijobs bis 400 EUR und normale Jobs auf Lohnsteuerkarte.
Bei den Minijobs zahlt der Arbeitgeber eine Steuerpauschale und alles ist erledigt, keine Steuererklärung und auch sonst nichts. Hier kann man vereinfachend sagen: die 400 EUR sind brutto wie netto gleich.
Bekommst Du mehr als 400 EUR geht die Steuergeschichte los. Deine Monatsbruttoeinkommen werden lt. Monatslohnsteuertabelle versteuert und die sog. Lohnsteuer behält der Arbeitgeber ein und führt sie ans Finanzamt ab. Dann zieht er ggfs. noch Sozialabgaben ab und der Rest ist dann das Netto das auf dem Konto landet.
Bei der Monatslohnsteuertabelle wird so getan als ob Du 12 Monate im Jahr denselben Bruttolohn hast. Als Student hast Du aber evtl. nur 4 Monate mal ein Bruttogehalt von beispielsweise 2500 EUR.
Wenn Du jetzt nicht mehr hast als diese 10.000 EUR im Jahr, dann werden davon noch die Werbungskostenpauschale von EUR 1.000 abgezogen, dann gehen noch ein paar Abzüge für Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen etc.) ab und wenn am Ende weniger als 8.004 EUR übrig bleiben, ist die Steuer 0 EUR. D.h. bei der Einkommensteuererklärung, die du rückwirkend für das Jahr 2011 in 2012 machst, bekommst Du dann alle Steuer wieder zurück.
Wärst Du vollbeschäftigt, hättest Du 12 x 2500 EUR = EUR 30.000 im Jahr, da sähe das ganz anders aus.

Bzgl. der Familienversicherung frage bitte jemand anderen, dazu habe ich zu wenig Ahnung.

Gruss Barbara

Da bin ich ehrlich gesagt der falsche Ansprechpartner, ich berate vorwiegend zu Steueroptimierung (offshore) und Geldanlage

Tut mir leid, hab im Moment keine Zeit, Deine Frage zu beantworten.

Schau mal ins Einkommensteuergesetz,
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html
§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG Einkunftsermittlung
§ 9a EStG Werbungskostenpauschbetrag
§ 32 EStG Kinderfreibetrag
§ 32a Abs. 1 EStG steuerfreier Grundfreibetrag
§ 32a Abs. 2 ff. EStG Einkommensteuertarif

Moin Sebastian,

das sind ja viele Fragen auf einmal.

Mich interessiert nun, wieviel ich im günstigsten Fall
dazuverdienen kann ohne viele Abgaben/Steuern zu zahlen.

Die Sozialversicherung beginnt bei 400 Euro. Bis 800 Euro (=Gleitzone) steigt der Arbeitnehmeranteil überproportional bis gut 20%. Also 800 Euro brutto = 160 Euro Sozialabgaben. Für Studenten gibt es aber Ausnahmen. Beispiel: Krankenversicherung: Viele Studenten sind privat versichert. Innerhalb gewisser Grenzen gibt es sogar versicherungsfreiheit. Am besten bei der Krankenkasse erfragen. Bei Steuerklasse I (ledig) fällt Lohnsteuer ab gut 900 Euro brutto an. Das sind dann die 8004 Euro Grundfreibetrag plus Arbeitnehmerpauschale und Vorsorgepauschale (insg. gut 10.000 Euro brutto jährlich).

Wie hängt damit der Grundfreibetrag von aktuell 8004 Euro
zusammen? Sind diese 8004 Euro Brutto oder Netto?

Weder noch. Es ist das „zu versteuernde Einkommen“.

unter diesem Grundfreibetrag bleibe, muss ich als keine
Steuern/Abgaben zahlen?

Steuern nicht, Sozialabgaben u.U. schon.

Was ist die Werbungskostenpauschale
(aktuell bei 1000Euro)? Ich weiss zwar nicht was die
Werbungskostenpauschale ist, aber die wird anscheinend von dem
Grundfreibetrag abgezogen: 8004-1000=7004 Euro im Jahr,
7004Euro/12Monate=583,67 Euro/Monat.

Nein, sie wird nicht abgezogen, sondern draufgerechnet. Das sind pauschale Werbungskosten des Arbeitnehmers, z.B. Fahrtkosten zur Arbeit.
Also: 8004 plus 1000 gleich 9004 durch 12 = 750 Euro / Monat. Diese Berechnung macht zwar keinen Sinn, aber so wäre es richtig.

Sind diese 583,67 Euro Brutto oder Netto? Wenn es sich hierbei
um den Nettobetrag handelt, wieviel dürfte ich im Idealfall
Brutto verdienen um in der Gleitzone zu bleiben?

Die Berechnung ist per se falsch. Es wäre aber brutto. Und das hat mit der Gleitzone nichts zu tun, da die nur für die Sozialversicherung relevant ist. Die Gleitzone liegt wie du schon richtig geschrieben hast bei 400,01 bis 800 Euro brutto.

Ich weiss nicht ob das in Ihren Experten Bereich passt: Ich
bin zur Zeit familienversichert und bekomme Kindergeld. Muss
ich bei einem Gleitzonen-Job eine eigene Krankenversicherung
aufnehmen? Ab welchem Gehalt monatlich (netto/brutto) fällt
mein Anspruch auf Kindergeld weg (ich bin 22 Jahre alt)?

Du wärst vermutlich ab 400,01 Euro automatisch pflichtversichert. Frage bitte an die Krankenkasse richten.
Zum Kindergeld: Die „Einkünfte und Bezüge“ des Kindes dürfen (jährlich) nicht über 8.004 Euro liegen. Also exakt der Grundfreibetrag. Aber Achtung: Es geht hier NICHT um das „zu versteuernde Einkommen“, sondern um das EINKOMMEN (andere Definition) UND (soll heißen PLUS) Bezüge. Als Bezüge werden Einnahmen definiert, die steuerlich nicht relevant sind, also: Bafög, Unterhalt etc.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht in’s Dunkel bringen.

Guten Tag, ist der Job als Werkstudent zeitlich begrenzt? Wenn nicht mehr als 2 Monate oder 50 Tage, kann der Lohn SV frei gezahlt werden. Lohnsteuer fällt je nach Steuerklasse aber ev, an. Wenn kein weiteres Einkommen, kann dies mit der Steuererklärung zurück geholt werden. Das Einkommen von 8004 ist für das Kindergeld zu beachten. Ist das zu versteuerndes Einkommen nicht höher (Lohn abzüglich Werbungskosten oder Pauschale in Höhe von 1000€, abzüglich Sozialaufwendungen) ist es nicht einkommensteuerpflichtig (Erklärung muss aber gemacht werden) Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die mit der Erzielung des Einkommens zusammenhängen und in dem Fall auch alle Kosten des Studiums( Semesterbeitrag, Fahrtkosten zur Uni, Bücher usw.)
Für die Familienverischerung gibt es aber noch eine andere Grenze von 365 € pro Monat. Sollte mein Eingangssatz nicht zutreffen, ist die Tätigkeit als Werkstudent eh sozialversicherungpflichtig und es muss eine eigene Krankenkasse gewählt werden.
Die Lohnabteilung in der Firma weiß aber mit Sicherheit mehr, dort erkundigen, was zutrifft.
Hoffe etwas geholfen zu haben
VG P.D.

Hallo

leider fällt das nicht in meinen Expertenbereich

Viel Erfolg