Steuern und Werkverträge während Arbeitslosigkeit

Hallo in die Runde,

ich habe 4 Fragen, die aber miteinander zusammenhängen:

  1. Wenn man in der Arbeitslosigkeit einen Werkvertrag abschließt und der Auftraggeber keine Steuern abführt, wann muss der Arbeitnehmer dem Finanzamt Meldung machen? Direkt oder erst mit der Steuererklärung im folgenden Jahr?

  2. Was ist in einem solchen Fall mit der Rentenversicherung? Muss auch hier „Meldung“ gemacht werden? Wenn ja, wann?

  3. Ist es ohne Probleme möglich, in der Arbeitslosigkeit mehrere aufeinanderfolgende Werkverträge abzuschließen ohne dass man als Freiberufler, Selbstständiger o.ä. gemeldet ist?
    Gibt es also eine zeitliche Begrenzung, ab der man automatisch als Selbstständiger o.ä. gilt? Oder sind bspw. auch Werkverträge von mehr 1 bis 6 Monaten unproblematisch, wenn die Tätigkeiten nur für den Übergang zu einem „festen, regulären“ Anstellungsverhältnis geleistet werden?

  4. Ist es während eines solchen Werkvertrags dann ohne Probleme möglich, zusätzliche Honorartätigkeiten zu leisten? Was müsste man hier beachten?

Ist jemand im Bilde? Wäre super! Freue mich auf eure/Ihre Antworten…

Viele Grüße
weißnix

  1. Wenn man in der Arbeitslosigkeit einen Werkvertrag
    abschließt und der Auftraggeber keine Steuern abführt, wann
    muß der Arbeitnehmer dem Finanzamt Meldung machen? Direkt
    oder erst mit der Steuererklärung im folgenden Jahr?

Um welche Steuern geht es in diesem Fall?

  1. Was ist in einem solchen Fall mit der Rentenversicherung?
    Muß auch hier „Meldung“ gemacht werden? Wenn ja, wann?

Welcher Art soll denn diese „Meldung“ sein? Wegen nichtabgeführten RV-Beiträgen des AG?

  1. Ist es ohne Probleme möglich, in der Arbeitslosigkeit
    mehrere aufeinanderfolgende Werkverträge abzuschließen ohne
    daß man als Freiberufler, Selbstständiger o.ä. gemeldet ist?

Nein.

Gibt es also eine zeitliche Begrenzung, ab der man automatisch
als Selbstständiger o.ä. gilt? Oder sind bspw. auch
Werkverträge von mehr 1 bis 6 Monaten unproblematisch, wenn
die Tätigkeiten nur für den Übergang zu einem „festen,
regulären“ Anstellungsverhältnis geleistet werden?

Zu hohe Wochenarbeitszeiten beenden die Arbeitslosigkeit.

  1. Ist es während eines solchen Werkvertrags dann ohne
    Probleme möglich, zusätzliche Honorartätigkeiten zu leisten?

Im Prinzip ja, wenn es nicht schon mit den zugrundeliegenden Werkverträgen problematisch ist.

Was müsste man hier beachten?

So einiges. Als erstes müßte man mal die Fragestellung konkretisieren.

Ist jemand im Bilde? Wäre super! Freue mich auf eure/Ihre
Antworten…

Wären die Fragen etwas klarer, könnte man besser antworten…

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

=HALLO()

  1. Wenn man in der Arbeitslosigkeit einen Werkvertrag
    abschließt und der Auftraggeber keine Steuern abführt, wann
    muss der Arbeitnehmer dem Finanzamt Meldung machen?

Bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sollte diese dem Finanzamt mitgeteilt werden, es gibt da einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn es unterbleibt, es aber in der Steuererklärung angegeben wird, fällt jedoch auch keiner tot um.

  1. Was ist in einem solchen Fall mit der Rentenversicherung?
    Muss auch hier „Meldung“ gemacht werden? Wenn ja, wann?

Nö, wozu soll man das der Rentenversicherung mitteilen?

  1. Ist es ohne Probleme möglich, in der Arbeitslosigkeit
    mehrere aufeinanderfolgende Werkverträge abzuschließen ohne
    dass man als Freiberufler, Selbstständiger o.ä. gemeldet ist?
    Gibt es also eine zeitliche Begrenzung, ab der man automatisch
    als Selbstständiger o.ä. gilt? Oder sind bspw. auch
    Werkverträge von mehr 1 bis 6 Monaten unproblematisch, wenn
    die Tätigkeiten nur für den Übergang zu einem „festen,
    regulären“ Anstellungsverhältnis geleistet werden?

Wo soll man denn als „Freiberufler, Selbständiger“ gemeldet sein? Es gibt dafür kein Register (Ausnahme natürlich die verkammerten freien Berufe).

Ob die Ausübung der Tätigkeit in Selbständigkeit „unproblematisch“ ist, müsste anhand der Tätigkeit und des Verhältnisses zum Auftraggeber geprüft werden, die Probleme treten aber regelmäßig eher beim Auftraggeber auf (Stichwort „Scheinselbständigkeit“).

  1. Ist es während eines solchen Werkvertrags dann ohne
    Probleme möglich, zusätzliche Honorartätigkeiten zu leisten?

Warum denn nicht?

weißnix

Du weißt ja wirklich nix…

=TSCHÜSS()