Steuern vom Ferienjob

Hallo,

ich habe im vergangenen Jahr einen Ferienjob ausgeübt und mir wurden Steuern abgezogen,die ich am Ende des Jahres wieder zurück bekommen soll.Ich bin Studentin und habe ansonsten keine Einkünfte in dem Jahr gehabt.
Meine Frage wäre nun, wie so eine Lohnsteuererklärung aussieht und welche Dokumente ich dafür benötige.

Vielen lieben Dank für die Antworten und ganz liebe Grüße.

Eure Schatztruhe

Hi,
es gibt hierzu einen Einkommensteuer-Mantelbogen und eine Anlage N, dort sind im wesentlichen die Daten aus der elektr. Lohnsteuerbesch. zu übernehmen. Da du wahrscheinlich eh alles wieder zurück erhälst, brauchst du auch keine weiteren Ausgaben ansetzen.
Bei Elster kann man sich zum Bsp. Elster-Formular herunterladen, was die genannten Formulare enthält, diese können dann auch elktr. übermittelt werden.

Grüsse

Hallo,

der Link ist für Formulare v. Bundesfinanzministerium-Hier müsstest du direkt auf einfache Variante kommen (vereinfachte EK-Steuererklärung) - müsste bei dir ja ausreichend sein.

Direkt runterladen - und ausfüllen.

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%…

Viele Grüße Sonja

hallo, du brauchst nur eine vereinfachte einkommensteuererklärung und die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und das am besten mit elster ( elster.de downloaden) ausfüllen und elektronisch absenden. dann bekommst du die überzahlung wieder.

LG

Ich kann mich nur zu Steuern von Rentnern äußern, von den anderen Sachen weiß ich zuwenig. Hat der Arbeitgeber eine Lohnabrechnung gemacht mit Angabe der Steuern? Am besten beim Finanzamt fragen, evtl. die Steuerklärung auf den Vordrucken per Hand machen oder das Programm „Elster“ von CD (vom FA) oder Internet herunter laden. Zu beachten evtl. Kindergeld, Geld von den Eltern,Fahrgeld zur Arbeitsstelle usw.
MfG Lise

Hallo,

hängt natürlich von der Höhe der Einkünfte ab, ob du alles wieder bekommst. Falls es weniger als 8000 Euro waren schon. Dazu brauchst du nur die vereinfachte Steuererklärung auszufüllen ohne weitere Anlagen. Zur Sicherheit solltest du noch deinen Ausdruck aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung dabei legen, dann sollte alles ohne Rückfragen klappen. Kann aber etwas dauern, also keine Panik. Nach drei Monaten könnte man auch mal nachfragen, falls man noch nichts gehört hat.
Einen schönen Abend noch
Gruß Andreas

Hallo,

Sie haben sicherlich von Ihrem Arbeitgeber am Ende des Jahres, in dem Sie tätig waren, eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung bekommen haben. Da stehen Ihre Einkünfte, die einbehaltene Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer (das letzte falls zutreffend). Falls Ihre EInkünfte € 8004 im Jahre nicht übersteigen, werden Sie die gesamten Steuern zurückbekommen, ansonsten nur ein Teil, das von den anderen perönliche Faktoren abhängig sind.
Also, die Informationen aus der elektonische Lohnsteuerkarte sollen in die „Anlage N“ der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Viel Spaß!

Hey,
soweit ich von unseren Werkstudenten weiß, sind im Jahr 14400,- Euro Einnahmen steuerfrei. Dazu gehören auch neben dem Ferienjob Einnahmen. Prinzipiell Steuererklärung machen. ( Mantelbogen, Anlage N )

Gruß
jörg

Hallo liebe Schatztruhe,

vom Arbeitgeber bekommen Sie eine elektronische Steuererklärung.
Diese geben Sie ab, mit Ihrer Lohnsteuererklärung.
Da Sie nur wenige Monate gearbeitet haben, liegen Sie vermutlich mit Ihren Einkünften unter dem Existenzminimum. So können Sie alle gezahlten Steuern geltend machen.

Für Ihre Steuererklärung empfehle ich Ihnen unter
https://www.elster.de/arbeitn_home.php.
ein Steuererklärungsformular herunterzuladen uns auszufüllen.
Holen Sie sich ggfs. bei einem Kollegen rat, der so was schon mal gemacht hat.
Viel Glück und schöne Grüße

Lambertobruno

Hallo Schatztruhe,

leider verstößt Deine Anfrage gegen FAQ 1129, es ist mir also nicht erlaubt, zu antworten.

Nur ein kleiner Tipp: Das, was du suchst heißt Einkommensteuererklärung, nicht Lohnsteuererklärung. Vielleicht kommst Du mit dem richtigen Suchbegriff ja schon weiter.

Viele Grüße Freakgirl

Hallo,
am einfachste geht das mit Elster. Das ist das offizielle Steuerprogramm der Finanzverwaltung. Einfach runterladen. Seite des Mantelbogen mit den persönlichen Angaben ausfüllen. Dann Anlage N aufrufen und die Lohnsteuerbescheinigung einfach abschreiben. Absenden und ausdrucken unterschreiben und an das Finanzamt schicken. Fertig.

du Kannst eine ganz Normale Einkommenssteuererklärung machen. Was du brauchst ist die elektronische Abrechnung. Die müsstest du auf jeden Fall haben. Du kannst das selbst machen. Zum Beispiel mit der Software von Bild. Die ist ziemlich gut und erklärt auch die einzelnen schritte. Wenn du dir unsicher bist ruf bei einem Lohnsteuerbüro an.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Hallo,

also wenn du dich gar nicht auskennst, solltest du die Steuererklärung lieber nicht alleine machen.

Ansonsten lade dir einfach das Elsterprogramm für 2011 runter. (bei Google eingeben)
Dann brauchst du die Lohnsteuerbescheinigung und, falls du über 8.000 € eingenommen hast, noch evtl. Werbungskosten und deine Versicherungen.
Ausfüllen musst du Anlage N, Anlage Vorsorgeaufwand und den Mantelbogen. Dies alles unter der Voraussetzung, dass du wirklich keine weiteren Einkünfte oder Besonderheiten (Kind, Behinderung etc.) hattest.

LG Shelly

Hallo Schatzruhe,

lade Dir das Elster-Programm runter und fülle das Hauptformular mit deinen persönlichen Daten und die Anlage N mit den Werten der Lohnsteuerbescheinigung aus.
Dann alles an die Finanzverwaltung senden. Außer dem PDF-Ausdruck den Du als Sendeprotokoll erhälst, benötigst Du nix. Nur noch unterschrieben an Dein FA schicken, sonst werden die elektronischen daten nicht bearbeitet.

Grüße
Micha

Hallo,

tut mir leid, wenn ich jetzt erst antworte, war zur nach OP zur Reha und dort war der Internetzugang miserabel. Offenbar gibt es noch keine weitere Antwort, daher in Kürze:

Es genügt eine Einkomensteuererklärung (eine Lohnsteuererklärug gibt es nicht) in vereinfachter Form. Erläuterungen und Formulare gibt’s unter www.elster.de oder https://www.formulare-bfinv.de

Viele Grüße
Zemionow

finanzamt.de aus deinem Bundesland
bietet die Formulare zum Download.
die gezahlte LSt müßtest du zurückbekommen -
falls der AG nicht in der Dezember-Abrechnung
solches getan hat.