Steuern zahlen als Doktorand?

Hallo!

Muss man als Doktorand/Promotionsstudent Steuern zahlen? Man wird ja nach TV-L 13/2 bezahlt (halbe Stelle), also ist es so eine Art nichtselbständige Arbeit. Andererseits befindet man sich ja formal noch in der Ausbildung. Weiß jemand Bescheid?

Vielen Dank!

Hallo zurück!

Wenn Sie ein öffentlicher Angestellter sind, müssen Sie Lohnsteuer zahlen, d.h. Ihr Arbeitgeber führt für Sie die Lohnsteuer ab.

Das ist völlig unabhängig von der Art Ihrer Tätigkeit (Ausbildung), auch ein Azubi muss Lohnsteuer zahlen.

Die einzige Auswirkung hat die Höhe der Vergütung. Bis 8.004 € im Jahr sind steuerfrei. Alles darüber muss versteuert werden.#

Viele Grüße

Das ist leider nicht mein Fachgebiet, ich berate vorwiegend bei Fragen zu Steueroptimierung offshore und Geldanlage

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort!

Verstehe ich das richtig, dass, wenn ich
, wirden Steuern von dem ganzen Gehalt abgeführt? Oder wird nur die Differenz (also z.B. bei 10.004 €/Jahr entsprechend 2.000 €) versteuert? Wenn ja, wie gebe ich diesen Freibetrag von 8.004 € auf der Steuererklärung an? Irgendwelcher Wissenschaftler-Freibetrag???

Vielleicht könnten Sie auch meine zweite Frage beantworten? Ich habe im letzten Jahr 2 Patentanmeldungen gemacht und dafür Honorare in Höhe von insgesamt etwa 1.000 € erhalten. Wie wird so etwas in der Steuererklärung angegeben? Gibt es da auch eine Freigrenze?

Noch mal danke und viele Grüße!

Hallo!

Muss man als Doktorand/Promotionsstudent Steuern zahlen?

Wieso denn nicht? Die Frage ist doch nicht, als was man sein Geld verdient sondern wieviel man verdient. Ob ich also als Metzgergeselle oder als Doktorand Geld bekomme. Steuerlich ist das kein Unterschied.

Natürlich kann man über die Frage nachdenken, ob man selbständig oder nichtselbständig Geld bekommt. Letztlich ist das für die Höhe der Steuer kein Unterschied. Und die eigenen Kosten, wie Fahrt zur Arbeit, evtl. doppelter Wohnsitz, Immatrikulationsgebühren, Studiengebühren usw.sind abzusetzen, im Zweifel sind es sog. „Werbungskosten“, was nichts mit Werbung zu tun hat. Auch wenn das Finanzamt vielleicht der Meinung ist, dass sie nur als Ausbildungskosten abzusetzen seien. Der BFH hat anders entschieden.

Somit: es kommt letztlich auf die Höhe an. Und bei negativen Einkünften, also wenn die Kosten höher sind als die Einnahmen, Verluste sind „festzustellen“ und dann ins nächste Jahr vorzutragen.

Viele Grüße

Wolfgang

Kein Problem.
Trotzdem danke und schönen Tag!

Das ist leider nicht mein Fachgebiet, ich berate vorwiegend
bei Fragen zu Steueroptimierung offshore und Geldanlage

Ja, kein Thema, bin grad online. :smile:

Sie müssen auf die Differenz (in Ihrem Beispiel 2.000 €) Steuern zahlen. Dieser Freibetrag wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt, da er für jeden gilt.

Es gibt hier natürlich noch eine ganze Menge mehr, z.B. können Sie Werbungskosten ansetzen, was sich lohnt, wenn Sie mehr als 1.000 € aufgewendet haben, um Ihre Arbeit ausführen zu können.
Dazu gibt es noch Angaben von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen (z.B. Versicherungen, hohe Arztrechnungen), aber dies lässt sich über Internet nicht bewerten.

Wenn Sie wissenschaftlich tätig sind und unabhängig von Ihrem Angestelltengehalt Einkünfte erzielen, sind das vermutlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Hier können Sie Ausgaben abziehen, die Sie bestimmt hatten und die im Zusammenhang mit diesen Patentanmeldungen und der Forschung standen.
Hier würde ich Ihnen aber definitiv ein Beratungsgespräch mit einem Steuerberater empfehlen.

Der Freibetrag gilt für alles Einkommen.

Hallo Wolfgang!

Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Die Frage habe ich deswegen gestellt, weil ich z.B. als Student keine Steuern bezahlt habe. Und Doktorand wird eben in vielen Fällen als Student behandelt. Wie das bei einem Metzgergeselle ist, weiß ich halt nicht.

Eine anschließende Frage: Wie gebe ich diese Negativeinkünfte an? Gibt es dafür irgendwo eine entsprechende Zeile?

Vielleicht könnten Sie auch eine weitere Frage beantworten: Ich habe letztes Jahr für eine Patentanmeldung etwa 1.000 € Honorar von einer Industriefirma direkt aufs Konto überwiesen bekommen. Also nicht von der Uni, obwohl die Ergebnisse dort erarbeitet wurden. Das wurde mit der Uni geklärt. Wie gebe ich das an? Gibt es da eine Freigrenze, die ich womöglich nicht überschritten habe?

Noch mal danke!

Ja super, vielen Dank noch mal. Hätte nicht gedacht, dass ich hier so schnell kompetente Antworten bekomme.

Einen schönen Tag noch!

Hallo,
die Frage, die sich hier stellt, ist ob es bereits in den Vorjahren Ausbildungskosten gab, die nach Ansicht des Finanzamt nur mit positiven Einkünften verrechnet werden könnten (bis 4.000,-- bzw. ab 2011 bis 6.000,–. Dennoch sollte man eine Steuererklärung abgeben und unter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Wenn man Arbeitnehmereinkünfte anstrebt)diese Kosten als Werbungskosten geltend machen. Das Finanzamt wird in dem Fall eine „Verlustfeststellung“ ablehnen. Dagegen legt man Einspruch ein und beantragt gleichzeitig, den Vorgang auszusetzen, bis höchstrichterlich über die Rechtsfrage entschieden ist. (§ 363 AO) Es gibt bereits Musterverfahren vor dem BFH. Eventuell wird auch das Verfassungsgericht dazu entscheiden.

Die nächste Frage ist davon abhängig, welche anderen Einkünfte in welcher Höhe vorhanden waren. Wenn das alles wäre, dann läge es ohnehin im (noch) steuerfreien Bereich. Man muss also schon ein wenig mehr verdienen, um Steuern zu zahlen. Genau läßt sich das nicht sagen, weil es auf die individuellen sonstigen Verhältnisse ankommt: Welche Einkünfte in welcher Höhe, welche Kosten in dem jeweiligen Zusammenhang. Welche Versicherungen in welcher Höhe usw.

Viele Grüße

Wolfgang

Vielen Dank für die Auskunft und schönen Tag noch!

Lieber DrAybolit,

wenn Sie ein Gehalt beziehen ist dies immer Lohnsteuerpflichtig.
Selbst als Student, wenn Sie ein paar Monate jobben müssen sie
die Einkünfte versteuern, ggfs. können diese dann zu 100 % erstattet
werden, wenn sie das Grundeinkommen von ca. 7500 € pro Jahr nicht
überschreiten.
In Ihrem Fall sehe ich keine Chance die Lohnsteuer zu vermeiden.
Herzliche Grüße

Lambert M.

Hallo,
egal wie man als Arbeitnehmer seine „Broetchen“ verdient, die Steuer behandelt alle gleich. Auch der normale Lehrling bezahlt Steuern.
Als Doktorand kaeme evtl. bei der Steuerklaerung in Betracht, die Kosten der Berufsausbildung anzusetzen.
MfG Barbara

Lieber Lambert M.,

danke für die schnelle Antwort. Könnten Sie mir vielleicht auch sagen, wie ich die Vergütung für eine Patentanmeldung angebe (etwa 1.000 €)? Die Patentanmeldung erfolgte im Rahmen der Promotionstätigkeit, allerdings wurde sie nicht vom Arbeitgeber (Uni), sondern von einer Industriefirma bezahlt. Ist das dann Anlage S oder G?

Viele Grüße
DrAybolit.

Hallo Barbara,

ich glaube, ich hätte die Frage besser anders gestellt: Kann man das als Berufsausbildung oder Werbungskosten bei der Steurerklärung berücksichtigen? Als Student kann man jedenfalls alle Steuern wiederbekommen. Ich glaube, Sie haben das eben beantwortet.

Danke und schönen Abend!
DrAybolit

Hallo,
ja, du bist Angetellter im ÖD und zahlst Steuern - allerdings wenig. Die Ausbildungskosten kannst du versuchen, abzusetzen, was die Steuerlast weiter drückt.

Viel Erfolg!
Roger

Ich würde sagen Anlage S, denn es handelt sich nicht um ein von Ihnen angemeldetes Gewerbe, sondern um eine freiberufliche Tätigkeit für Gutachten, Patentanmeldung etc.

Auch in der Ausbildung zahlen Sie Steuern wie jeder andere Arbeitnehmer. Die Lohnsteuer sollte Ihnen abgezogen werden. Ihre Studienkosten können Sie hingegen absetzen, so dass Sie mit einer Steuererklärung u.U. (je nach gezahlter Lohnsteuer) wieder etwas zurückbekommen können.

Ja, alles klar, danke schön!

Hallo Roger,

danke, im Nachhinein ist es sehr einleuchtend.

Viele Grüße
DrAybolit