Steuerrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte an meinen 18-jährigen Sohn die in sich abgeschlossene Einliegerwohnung vermieten. Er ist unterhaltsberechtigt und hat keine eigenen Einkünfte. Ein Mietvertrag soll geschlossen werden. Die Miete beträgt ca. 75% der ortsüblichen Miete. Diese wird jedoch aus dem Unterhaltsanspruch beglichen. Statt Unterhalt gewähre ich ihm sozusagen die Wohnungsnutzung. Effektiv fließt also kein Geld an mich zurück, sondern mein Sohn bekommt die Wohnung und dafür weniger Bargeld als Taschengeld.
Frage:
Muß ich die fiktiven Mieteinnahmen in der Anlage V angeben, also diese als Einnahmen versteuern?
In diesem Fall würde dies meine Verluste aus V+V reduzieren.