Liebe/-r Experte/-in,
in letzter Zeit habe ich durch meinen Anwalt einige Beträge an Nutzungsentschädigungen bei Urheberrechtsverletzungen erhalten.
Sind diese „Zusatzeinnahmen“ im Jahresausgleich als zusätzlicher Verdienst anzugeben und steuerpflichtig?
Vielen Dank für Ihre Antworten im voraus.