Moin, mal angenommen da hat jemand einen Kiosk und möchte darin auch Getränke vertreiben, die dort aber nicht getrunken werden können. Das gleiche gilt auch für kleinere Snacks. Welcher Steuersatz ist dort zu nehmen?
Gruß
Uwe
Moin, mal angenommen da hat jemand einen Kiosk und möchte darin auch Getränke vertreiben, die dort aber nicht getrunken werden können. Das gleiche gilt auch für kleinere Snacks. Welcher Steuersatz ist dort zu nehmen?
Gruß
Uwe