'Steuersparmodell' für Firmeninhaber

Hallo Leute,

angenommen Ehepaar Hr. A und Fr. B haben eine GbR. Jetzt nehmen Sie im Namen der GbR ein Darlehen auf. In gleicher Höhe tätigen Sie eine Privatentnahme und kaufen sich was Hübsches. Die Zinsen werden als Aufwand über die GbR abgerechnet, der Darlehnsbetrag Stück für Stück wieder in die GbR eingebracht.
Effekt: Die Zinsen für das private Darlehn können als Firmenaufwand steuermindernd geltend gemacht werden.

… so einfach kann es doch nicht sein, oder? Aber wo ist der Haken?

Gruss
Steffen

hallo,

der „haken“ liegt darin, dass geprüft wird, ob das aufgenommene darlehen für betriebliche zwecke gedient hat… die abrechnung der zinsen über die gbr und damit verbundene buchung als aufwand stellt hier m.e. schon fast steuerhinterziehung dar - die aufnahme des darlehens als gbr ist unrelevant - macht die bank ohnehin nicht ohne private absicherung…

gruß vom inder

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hi,

im übrigen sollte dem dann auch noch § 4 abs. 4a entgegenstehen, selbst wann man durch die prüfung der betrieblichen veranlassung sich „durchmogelt“…

der showbee