Hallo Leute,
angenommen Ehepaar Hr. A und Fr. B haben eine GbR. Jetzt nehmen Sie im Namen der GbR ein Darlehen auf. In gleicher Höhe tätigen Sie eine Privatentnahme und kaufen sich was Hübsches. Die Zinsen werden als Aufwand über die GbR abgerechnet, der Darlehnsbetrag Stück für Stück wieder in die GbR eingebracht.
Effekt: Die Zinsen für das private Darlehn können als Firmenaufwand steuermindernd geltend gemacht werden.
… so einfach kann es doch nicht sein, oder? Aber wo ist der Haken?
Gruss
Steffen