Steuervorauszahlung und Ausbildungsgehalt des Sohn

Wenn ein Ehepaar 2010 zu einer Steuervorauszahlung verpflichtet wurde, wie wird diese mit der Steuernachzahlung für 2010 verrechnet bzw. wo muß die Steuervorauszahlung bei der Einkommenssteuererklärung eingtragen werden?
Dieses Ehepaar hat einen Sohn, 19 Jahre alt und in der Berufsausbildung. Sein Ausbildungsgehalt lag 2010 bei etwa 7250,-€. Wenn er für zwei Monate von der Ausbildungsfirma ins Ausland geht und dafür eine Auslöse in Höhe von 2000,-€ erhält übersteigt dies den Höchstbetrag für den Steuerfreibetrag und für dei Berechnung für das Kindergeld für das „Kind“. Wird dieser Aüslösebetrag voll mit beim Bruttogehalt angerechnet bzw. kann man den in der Steuererklärung irgentwo eintragen?

Wenn ein Ehepaar 2010 zu einer Steuervorauszahlung
verpflichtet wurde, wie wird diese mit der Steuernachzahlung
für 2010 verrechnet bzw. wo muß die Steuervorauszahlung bei
der Einkommenssteuererklärung eingtragen werden?

Das Finanzamt verrechnet die Vorauszahlungen mit der festgesetzten Steuer von selbst. Die Vorauszahlungen sind ja nichts anderes als bei normalen Arbeitnehmern die Lohnsteuer, im Idealfall soll dann eben verteilt auf die 12 Monate des Jahres die am Ende tatsächlich festzusetzende Steuer schon beglichen worden sein.

Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!

Servus,

die „Auslöse“ heißt eigentlich „steuerfreier Ersatz für Mehraufwendungen für Verpflegung“. Wenn dieser vom Arbeitgeber richtig berechnet und vom Arbeitnehmer richtig erklärt wird, erhöht er die Einkünfte um genau Null.

Schöne Grüße

MM