Steuervorrauszahlung in der CH

muß man als selbstständiger Arzt in der Schweiz, genau wie hier, Steuern vorausszahlen ? Oder haben die ein anderes System ? Wo kann man sich diesbzgl. genau erkundigen ? Wie sieht es mit Existenzgründungen (Arztpraxis) in der Schweiz aus ? Wo bekommt man Hilfe ?

Wenn jemand was weiß, bitte melden !

Vielen Dank

Bsp. zum Steuersystem Schweiz:
Im Jahr 2010 werden 3. Akontorechnungen für die Steuern 2010 gestellt (je nach Kanton jedoch noch verschieden). Diese beruhen auf der Veranlagung (sprich Einkommen/Vermögen) des letzten veranlagten Jahres (meist Vorjahr). Dies ist auch bei den selbstständigen Personen so.

Am besten erkundigt man sich bei der Steuerverwaltung des Kantons, in welchem man die Unternehmung gründen möchte (google nach Steuerverwaltung Kanton ?).

Zur Gründung des Unternehmens könnte folgende Website behilflich sein:
https://www.kmuadmin.ch/kmuapp/action/login.do?handl…

Hoffe, diese Angaben helfen weiter. Für den Kanton Bern könnte ich allenfalls noch genauer weiterhelfen.

Gruss,
mirti

In der Schweiz ist die Vorauszahlung normalerweise freiwillig. Jedoch müssen Ausländer, welche nicht die Niederlassungsbewilligung C haben, Quellensteuer abliefern (sprich die Steuer wird gleich vom Lohn abgezogen).

Ausserdem benötigen Ärzte meines Wissens eine spezielle Arbeitsbewilligung. Aber hier kenne ich mich nicht gut aus…