Hallo,
habe im letzten einen Riestervertrag abgeschlossen
und bei der Steuererklärung diesen Betrag
mit angegeben. Die Steuererstattung war höher
als die Zulage.
Es wurde daher beim EST-Bescheid eine zusätzliche
Steuerermäßigung ausgewiesen.
Hierzu habe ich folgende Fragen:
- Die Riesterzulage wurde der EST-Schuld zugeschlagen.
Erhalte ich die Riesterzulage dann trotzdem noch separat
auf meinen Riestervetrag (auf Antrag)? - Die oben erwähnte, im EST-Bescheid ausgewiesene Steúer-
ermäßigung, betrifft m. E. nur die Ermäßigung der EST-Schuld.
Da die festgesetzte EST-Schuld Grundlage für die
Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag ist, bedeutet
das, dass die eigentliche Steuerersparnis in Wirklichkeit
höher ist (also zusätzliche Ersparnis von Kirchensteuer und
Solidaritätszuschlag)?
Für Eure Infos im voraus besten Dank.