Student und Abschreibung - ob? wie?

Hallo Steuerfüchse,

wie ist das eigentlich als Student, kann man da seinen Notebook von der Steuer absetzen bzw. abschreiben? Und wenn ja, wie berechnet man das? Habe gehört, Notebooks hätten einen Abschreibungszeitraum von 3 Jahren, wenn ich das Gerät also im Dezember 99 gekauft habe, wie berechnet man dann die Abschreibung für das Jahr 2000?

Grüße,
Christian

Hi,
da im 2. Hj. 99 gekauft:

1/6 des Kaufpreises 1999
1/3 des Kaufpreises 2000
1/3 des Kaufpreises 2001
1/6 des Kaufpreises 2002

Gruß,
Micha

Hallo Christian,

wenn du nur Student bist und nicht arbeiten gehst, zahlst du keine Steuer und kannst dir keine wiederholen. Gehst du allerdings arbeiten und zahlst Steuern (sonst lohnt es sich nicht eine Steuererklärung einzureichen), kannst du dein Notebook als Werbungskosten geltent machen.

Sandra

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Hallo,
ich kann also mein Notebook als Werbungskosten geltend machen? Jetzt bin ich etwas verwirrt, ich habe hier ein Informationsblatt für Studenten, da steht: „ (…) BAföG-Einnahmen, Werbungskosten von pauschal 2000 DM pro Jahr und Abschreibungen werden nicht mitgerechnet.“ Was wird denn nun „nicht mitgerechnet“? 2000 Mark? Oder kann ich die Abschreibesumme für mein Notebook da noch draufschlagen, also 2000 + 1000 = 3000 Mark?
Blickt da noch wer durch?
Grüße

Hi, 2000DM sind eine Pauschale, die Dir ohne Nachweis automatisch zugestanden wird. Um Steuern wirklich zu sparen, müsstest Du Werbungskosten haben, die die 2000DM überschreiten.

Beispiel: anteilig Notebook 1000 DM
Fahrkosten 500 DM
Monitor 700 DM

ergibt 2200 DM, die dann anstatt(!) der 2000 DM Pauschale abgesetzt werden. Wenn Du nicht über 2000 DM kommst, lohnt sich das angeben der Beträge nicht.

Gruß,
Micha

Hallo,

wenn du eine Steuererklärung machst und nur Bafög- Einnahmen hast, nichts anders, kommt nichts raus. Bafög ist steuerfrei. Der Werbungkostenpauschbetrag von 2000 DM gilt für die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit(wenn du Arbeitnehmer bist). Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit-Werbunkskostenpauschbetrag 2000DM= Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Jeder AN setzt den Werbungskostenpauschbetrag von 2000 DM an, wenn er nicht höhere Werbungskosten nachweist. Hast du also tatsächliche Werbungskosten von 1000DM, wird der WKPB von 2000DM angesetzt.

Du kannst nur Steuern wiederbekommen, wenn du auch welche gezahlt hast.

Sandra

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Hey, vermutlich habe ich’s jetzt geschnallt! BaföG-Einnahmen hatte ich nicht, Steuern gezahlt dagegen schon, bin über Steuerfreibetrag. Ich kann jetzt also meine Belege durchrechnen – und wenn ich über 2000 Mark komme, dann habe ich mehr Werbungskosten als die 2000-Mark-Pauschale. Alles klar.
Halt, doch nicht: Wo kann ich mich informieren oder wer hat Links zum Thema, was ich alles als Werbungskosten deklarieren kann? Internetkosten? Wochenendheimfahrten zum Zweitwohnsitz? Etc.?
Vielen vielen Dank,
Christian

Dach auch!!

Bist also in der selben Situation wie ich…

Also es gibt ein neues Urteil des BFH!
Az: BFH VI R 62/97
Dadrin heißt es, daß auch Aufwendungen für die Ausbildung abzugsfähig sind, die NICHT der Einkunftserzielung dienen (lt.BFH Richter Thomas schließt das Semesterbeiträge und Fahrtkosten zur Uni mit ein. Und das bei den heutigen 70/80 Pfg. pro Entfernungskilometer… Kann schon was zusammenkommen!)
Ich bin mir aber leider NICHT 100%ig sicher, ob die Finanzverwaltungen das schlucken (es gibt einige Fälle, wo sie Urteile des BFH ignoriert haben und ignorieren)
Wenn man sich darauf verläßt, daß das Urteil angewandt wird müßte doch m.E. auch der Computer unabhängig von Einkünfteerzielung absetzbar sein…
Ich meine, es war die OFD koblenz, die erlauten ließ, daß ein LAPTOP auch über zwei Jahre abgeschrieben werden dürfte, da eine erhöhte Abnutzung vorhanden sei. Aber jedenfalls ist lt. Finanzverwaltung ein Laptop nicht zum ‚Spiele‘ geeingent und daher abschreibungsfähig.

So, hoffe, daß ich noch n bißchen ergänzend tätig werden konnte und viel spaß bei der Steuererklärung.

Gruß
Stefanc12

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