Dach auch!!
Bist also in der selben Situation wie ich…
Also es gibt ein neues Urteil des BFH!
Az: BFH VI R 62/97
Dadrin heißt es, daß auch Aufwendungen für die Ausbildung abzugsfähig sind, die NICHT der Einkunftserzielung dienen (lt.BFH Richter Thomas schließt das Semesterbeiträge und Fahrtkosten zur Uni mit ein. Und das bei den heutigen 70/80 Pfg. pro Entfernungskilometer… Kann schon was zusammenkommen!)
Ich bin mir aber leider NICHT 100%ig sicher, ob die Finanzverwaltungen das schlucken (es gibt einige Fälle, wo sie Urteile des BFH ignoriert haben und ignorieren)
Wenn man sich darauf verläßt, daß das Urteil angewandt wird müßte doch m.E. auch der Computer unabhängig von Einkünfteerzielung absetzbar sein…
Ich meine, es war die OFD koblenz, die erlauten ließ, daß ein LAPTOP auch über zwei Jahre abgeschrieben werden dürfte, da eine erhöhte Abnutzung vorhanden sei. Aber jedenfalls ist lt. Finanzverwaltung ein Laptop nicht zum ‚Spiele‘ geeingent und daher abschreibungsfähig.
So, hoffe, daß ich noch n bißchen ergänzend tätig werden konnte und viel spaß bei der Steuererklärung.
Gruß
Stefanc12
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