Teile der Mietkosten = haushaltsnahe Dienstleist.?

Hallo Wissende,

ich Frage mich gerade ob wenn ein Mieter einer Wohnung Positionen der Nebenkostenabrechnung wie z.B.

  • Wartung Feuerlöscher
  • Gartenpflege
  • Wartung des Fahrstuhls
  • Treppenhausreinigung

u.ä. bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Ich denke zwar nicht, weil man nicht selbst beauftragt. Wissen tue ich es aber nicht, daher die FRage an euch.

Gruß
Thomas

Das ist als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzbar. Dazu Anwendungsschreiben des BMF:

[http://mpix.bundesfinanzministerium.de/Mpix/count/BM…](http://mpix.bundesfinanzministerium.de/Mpix/count/BMF/r0?p=%2FSites%2Fbmf%2FDE%2FAktuelles%2FBMF_Schreiben%2FVeroffentlichungen_zu_Steuerarten%2Feinkommensteuer&u=http%3A%2F%2Fwww.bundesfinanzministerium.de%2Flang_de%2FDE%2FAktuelles%2FBMF Schreiben%252FVeroffentlichungen zu__Steuerarten%252Feinkommensteuer%252F174%252CtemplateId%253Draw%252Cproperty%253DpublicationFile.pdf)

Randziffern 15 und 16

.

Es geht also, vielen Dank für die Antwort. Was mir nur jetzt nicht klar ist ob die Nebenkostenabrechnung zur Vorlage beim Finanzamt reicht, oder ob ich noch Rechnungskopien benötige. In der Nebenkostenabrechnung sind ja Material und Lohnkosten nicht getrennt aufgeführt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Das ist als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzbar. Dazu
Anwendungsschreiben des BMF:

Das interessiert mich auch sehr - leider führt der Link bei mir zu einem kleinen Pixel-GIF, nicht zum PDF… könntest Du nochmal kurz den Link posten, das wäre super.

Danke
und viele Grüße
Frank