Trennung, Lohnsteuerklasse 2 und Kinderfreibetrag

Hallo,

Nehmen wir an, eine nicht ehel. Lebensgemeinschaft in Verbindung mit einem Kind geht auseinander.
Frau X verdient ca. 800€ brutto (halbtags) Angestellte und Herr Y ca. 2200€ brutto öffentlicher Dienst Zeitsoldat.

Soll lieber Frau X in die Lohnsteuerklasse 2 oder Herr Y ?
Und was sollte man in dem Fall mit dem Kinderfreibetrag machen?
Beide zahlen keine Kirchensteuer.

Beide sind sich einig das derjenige der mehr vorteile dadurch hat, auch dieses nutzen sollte.

MFG

ganz vergesssen:

Unterhaltsleistungen werden nicht gezahlt! Also es bleibt genau bei dem Einkommen.

Hallo,

die Steuerklasse 2 ist nicht nach Gutdünken frei wählbar.

Die Steuerklasse 2 bekommt der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist und tatsächlich auch die meiste Zeit verbringt.
Insofern wählt man sich die Steuerklasse 2 durch Schaffung dieser Tatsachen.

Gruß
Lawrence

Hallo,

die erste Antwort bleibt trotzdem die Richtige. Steuerklasse 2 erhält derjenige, bei dem das Kind gemeldet ist und das Kind sich gewöhnlich aufhält.

LG
h69