Hallo,
Nehmen wir an, eine nicht ehel. Lebensgemeinschaft in Verbindung mit einem Kind geht auseinander.
Frau X verdient ca. 800€ brutto (halbtags) Angestellte und Herr Y ca. 2200€ brutto öffentlicher Dienst Zeitsoldat.
Soll lieber Frau X in die Lohnsteuerklasse 2 oder Herr Y ?
Und was sollte man in dem Fall mit dem Kinderfreibetrag machen?
Beide zahlen keine Kirchensteuer.
Beide sind sich einig das derjenige der mehr vorteile dadurch hat, auch dieses nutzen sollte.
MFG