Hallo,
ich möchte gerne wissen ob Trennungsgeld §6 - bei täglicher Rückkehr zum Wohnort versteuert wird oder nicht.
In diversen Zeitschriften steht, es ist steuerfrei, die Angestellte im BwDlZ sagt, es ist steuerpflichtig.
Was jezt nun?
Noch kurz was zum Sachverhalt:
Ein Soldat war letztes Jahr von Oktober bis Dezember (genau 3 Monate) kommandiert und ist täglich an seinen Wohnort zurück gekehrt. Entfernung betrug 56 km.
Trennungsgeld wurde nach § 6 gewährt. Ist das jetzt nu steuerfrei oder nicht?
Danke schon mal