Hallo,
da hat doch einmal jemand in den Büchern gestöbert und ist auf folgende Sache gestoßen:
Maxi Musterfrau fährt täglich von A nach B zur Arbeit und zurück von B nach A nach Hause.
Dafür bekommt sie Trennungsgeld gezahlt, welches aber nach Überschreiten der Gesamt-Kilometer auf einen festen Betrag gekappt wird.
Soweit so gut.
Nun ssitzt Maxi Mustermann über der Einkommenssteuererklärung und weiß nicht so recht, wie sie das Trennungsgeld verrechnen / angeben soll. Hier die Fakten bzw. Fragen:
a) Setzt sie die Wegstrecke als Einmalkilometer bei der Berechnung der Kilometerpauschale für die Steuererklärung an, kommt ein deutlich höherer Betrag heraus als die Summe des Trennungsgeldes.
b) Ist das Trennugsgeld steuerfrei? Wenn ja, muss sie es überhaupt mit angeben?
c) Bekommt sie neben dem Trennungsgeld die volle Summe aus der berechneten Kilometerpauschale oder nur die Differenz (Kilometerpauschale minus Trennungsgeld)?
d) …
Das ist aber auch verzwickt, denkt sich sich Maxi Mustermann