Trennungsgeld Kilometerpauschale Einkommenssteuer

Hallo,
da hat doch einmal jemand in den Büchern gestöbert und ist auf folgende Sache gestoßen:

Maxi Musterfrau fährt täglich von A nach B zur Arbeit und zurück von B nach A nach Hause.
Dafür bekommt sie Trennungsgeld gezahlt, welches aber nach Überschreiten der Gesamt-Kilometer auf einen festen Betrag gekappt wird.
Soweit so gut.

Nun ssitzt Maxi Mustermann über der Einkommenssteuererklärung und weiß nicht so recht, wie sie das Trennungsgeld verrechnen / angeben soll. Hier die Fakten bzw. Fragen:

a) Setzt sie die Wegstrecke als Einmalkilometer bei der Berechnung der Kilometerpauschale für die Steuererklärung an, kommt ein deutlich höherer Betrag heraus als die Summe des Trennungsgeldes.

b) Ist das Trennugsgeld steuerfrei? Wenn ja, muss sie es überhaupt mit angeben?

c) Bekommt sie neben dem Trennungsgeld die volle Summe aus der berechneten Kilometerpauschale oder nur die Differenz (Kilometerpauschale minus Trennungsgeld)?

d) …

Das ist aber auch verzwickt, denkt sich sich Maxi Mustermann :wink:

a) Setzt sie die Wegstrecke als Einmalkilometer bei der
Berechnung der Kilometerpauschale für die Steuererklärung an,
kommt ein deutlich höherer Betrag heraus als die Summe des
Trennungsgeldes.

Was heisst „Einmalkilometer“?
Sie setzt die Fahrten von A nach B mit den Entfernungskilometern an (Entfernungspauschale)

b) Ist das Trennugsgeld steuerfrei? Wenn ja, muss sie es
überhaupt mit angeben?

Ja, ist steuerfrei, kürzt aber die Entfernungspauschale

c) Bekommt sie neben dem Trennungsgeld die volle Summe aus der
berechneten Kilometerpauschale oder nur die Differenz
(Kilometerpauschale minus Trennungsgeld)?

Die bekommt das vom FA, um was Entfernugnspauschale - Trennungsgeld über das zu versteuernde Einkommen die festzusetzende ESt mindert.

d) …

Das ist aber auch verzwickt, denkt sich sich Maxi Mustermann
:wink:

Nein, eigentlich ganz einfach.

Beispiel:

Entfernungskilometer A nach B sei 50 km bei 220 AT
Trennungsgeld sei 2.000 € pa

Entferungspauschale = 220 AT * 0,3 € * 50 km = 3.300 €
abzüglich Trennungsfeld = 2.000
verbleibt Werbungskosten 1.300 €

Erstattung bei einem geschätzten persönlichen Steuersatz von 30% = 390 €

Besten Dank von Maxi Mustermann, sie sieht jetzt klarer.

Und: „Einmalkilometer“ stammt aus einer Steuersoftware und soll verdeutlichen, dass nur die einfache Entfernung anzusetzen ist, also Hinfahrt aber nicht auch noch Rückfahrt.

Übrigens: Clematis ist ja mal ein schöner Nick :wink: