Umfang eines Einspruchs

Hallo
angenommen man legt in der Frist ein Einspruch wegen z.B. RV Beitraegen als vorweggenommene WK ein und beantrage Ruhen des Verfahren.

Jetzt nachdem die Frist abgelaufen ist, merkt man das Werbungskosten nicht anerkannt worden sind vom FA.

Kann man den Einspruch einfach erweitern oder ist er nur in dem einen Punkt gegen den ich Einspruch eingelegt habe also RV Beitraege offen?
Und man kann also jetzt nichts mehr machen?

Frist ist vorbei aber noch keine Einspruchsentscheidung!!!

Servus,

hier hat sich der Steuerpflichtige mit einem wenig erfolgversprechenden Einspruch etwas Gutes getan und die Veranlagung geschlafen.

Der Bescheid ist in allen Punkten, auch in denen, die nicht Gegenstand des Einspruchs sind (Werbungskosten) noch „offen“, § 171 Abs 3a AO. Gern geübte Technik bei Steuerberatern: Die Gesetzgebung der zurückliegenden Jahre war handwerklich so katastrophal, dass man in fast jedem ESt-Bescheid einen Anlass für einen Einspruch mit Ruhen des Verfahrens finden kann. Wenn der mal steht, kann man in aller Gemütsruhe noch jahrelang einzelne Zettelchen nachreichen…

Schöne Grüße

MM

Hallo…

Der Bescheid ist in allen Punkten, auch in denen, die nicht
Gegenstand des Einspruchs sind (Werbungskosten) noch „offen“,
§ 171 Abs 3a AO. Gern geübte Technik bei Steuerberatern: Die
Gesetzgebung der zurĂĽckliegenden Jahre war handwerklich so
katastrophal, dass man in fast jedem ESt-Bescheid einen Anlass
fĂĽr einen Einspruch mit Ruhen des Verfahrens finden kann. Wenn
der mal steht, kann man in aller GemĂĽtsruhe noch jahrelang
einzelne Zettelchen nachreichen…

Nur leider sind die Finanzämter genau aus diesem Grund dazu übergegangen massenhaft Teileinspruchsentscheidungen zu erlassen.
Also nichts mehr mit Gemütsruhe…

Tommel

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Nur leider sind die Finanzämter genau aus diesem Grund dazu
ĂĽbergegangen massenhaft Teileinspruchsentscheidungen zu
erlassen.

nicht leider. zum glück gibt´s jetzt die teil-ee!

nicht leider. zum glück gibt´s jetzt die teil-ee!

Je nach dem, aus welcher Richtung man zum Finanzamt schaut oder ob man aus dem Finanzamt heraus schaut…

Servus,

wenn man von oben auf die Behörde und den Steuerpflichtigen herunterschaut, gäbe es ja auch noch die Alternative, Gesetze zu verabschieden, die bereits in der Vorlage darauf untersucht werden, wie sie sich eigentlich im Licht der Verfassung darstellen, so dass sie ohne den üblichen Vorbehalt „mal sehen, was man in Karlsruhe davon hält - das wird doch eh wieder alles fürn Papierkorb sein“ verabschiedet werden können.

Wär doch ein Programm für 2009, wenn wir mal wieder unsere Stimmen abgeben dürfen; seltsam, dass Guido 18% noch nicht auf den Dreh gekommen ist, auf diese Weise vielleicht noch mal paar liberal-republikanisch Gesinnte alter Schule hinterm Ofen vorzulocken.

In diesem Sinne

MM