Hallo,
gesetzt den Fall, jemand erzielt einen Jahresumsatz von 20.000 Euro, jedoch sind je 3.000 Euro davon Verkäufe ins europäische und nichteuropäische Ausland, also gesamt 6.000 Euro. Das Ganze auch noch im Rahmen der Differenzbesteuerung, wobei von den 20.000 Euro Umsatz der Einkaufspreis noch nicht abgezogen wurde und auch die Porto-/Versandkosten in diesem Gesamtumsatz enthalten sind.
Da nach meinen bisherigen Recherchen Verkäufe in Länder außerhalb der EU nicht der Umsatzsteuer unterliegen, die Frage: Welcher Betrag gilt als Bemesssungsgrundlage, ob das Unternehmen der Umsatzsteuerpflicht unterliegt? Zählen die Verkäufe in Länder außerhalb der EU im Sinne der Umsatzgrenze von 17.500 Euro?
Danke für Eure Hilfe.