So hallo!
Ich hoffe mal, dass diese Frage hier noch nicht gestellt wurde.
Soweit ich weiß, muss ein Kleinunternehmer Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt zahlen, sobald der Umsatz im aktuellen Jahr 50.000 Euro überschreitet oder im Vorjahr bereits 17.500 Euro überschritten hat.
Angenommen ein Kleinunternehmer kann in einem Jahr einen Umsatz in Höhe von 34.000 Euro aufweisen, dann müsste er im Folgejahr ja Umsatzsteuer berücksichtigen, da im Vorjahr die Grenze von 17.500 Euro überschritten wurde.
Also angenommen 2000 wurde ein Umsatz in Höhe von 34.000 Euro gemacht. Und 2001 wurde das Geschäft dann nicht fortgeführt => Umsatz beträgt 2001 also 0 Euro. Darf der Kleinunternehmer dann 2002 ohne Mehrwertsteuer handeln? Denn im Vorjahr (2001) hat er ja wieder Umsatz unter 17.500 Euro gemacht.
Ich meine mal gelesen zu haben, dass ein Kleinunternehmer sich für 5 Jahre an die Mehrwertsteuer bindet, sobald die 17.500- oder 50.000 Euro Grenze überschritten wurde. Aber da bin ich mir nicht so sicher.