Hallo,
Wenn ein deutscher Architekt für ein deutsches Unternehmen
(beide USt-ID)eine sonstige Leistung für ein Gebäude in
Italien erbringt,
- ist der Ort der sonstigen Leistung dann in Italien!?
Ja! §3a (2) Nr. 1c UStG trifft wohl zu --> in D nicht steuerbar.
- Fällt hierauf dann die italienische Umsatzsteuer an, wie
wird diese auf den Rechnungen ausgewiesen?
Da das Italienische UStG wohl ähnliche Regelungen wie das deutsche enthalten wird (EU), wohl in Italien steuerbar. Zu klären wär noch ob auch steuerpflichtig, was wohl wahrscheinlich ist.
Fraglich ist, wie in Italien das „Reverse-Charge-System“ (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) umgesetzt ist und ob der Leistungsempfänger dafür herhalten muss.
- Kann auf die Umsatzsteuer auf der Rechnung verzichtet
werden, wenn eine USt-ID vorliegt? Unter welchen
Voraussetzungen?
Wohl nur wenn Umkehr der Steuerschuldnerschaft eintritt, das wäre nach italienischem Recht zu prüfen.
Ich denke da hilft nur ein Blick in entsprechende Literatur oder die Befragung eines spezialisierten Steuerberaters.
Grüße
Chris