Umsatzsteuer bei Deutscher Post

Hallo,

wenn beim Versand von Waren per Deutscher Post diese als Dienstleister (Erfüllungsgehilfe) auf der Rechnung extra ausgewiesen wird (Versandkosten…), kann die umsatzsteuerbefreite Rechnung der Post auch ohne 19% Aufschlag dem Kunden weitergereicht werden? Oder fällt hier diese Steuer für die Versandkosten zusätzlich an, obwohl ja keine Steuer als Vorsteuer anfällt?

Viele Grüße
Selorius

Versandksoten sind eine Nebenleistung, die umsatzsteuerlich das Schicksal der Hauptleistung teilt - also Ware + Versand + USt auf alles!

E.