Hallo,
wenn beim Versand von Waren per Deutscher Post diese als Dienstleister (Erfüllungsgehilfe) auf der Rechnung extra ausgewiesen wird (Versandkosten…), kann die umsatzsteuerbefreite Rechnung der Post auch ohne 19% Aufschlag dem Kunden weitergereicht werden? Oder fällt hier diese Steuer für die Versandkosten zusätzlich an, obwohl ja keine Steuer als Vorsteuer anfällt?
Viele Grüße
Selorius