hi uwe,
der umsatz unterliegt voll der umsatzsteuer. wurde auch vom EUGH abgesegnet (Urteil v. 8.3.20001, C-415/98). problem: die 50% vorsteuern die du nicht erhälst sollen ein ausgleich sein für die private nutzung, steht also nicht im zusammenhang mit dem verkauf.
so hart und ungerecht sind unsere steuergesetze, aber vielleicht sind ja die bescheide mit den 50% vorsteuer noch nicht bestandskräftig? hier ist nicht abzusehen, das der EUGH das auch alles so akzeptiert, ggf. wird die ganze 50% geschichte ja noch rückwirkend gekippt? hierzu
müsstest du allerdings die/den bescheide im einspruchsverfahren offen halten und ggf. ruhen des verfahrens beantragen.
mfg vom
showbee