Umsatzsteuer bei Firmenwagenverkauf

Hallo,

ich habe vor einem halben Jahr für mein Einzelunternehmen einen Firmenwagen (neu) gekauft, bei dem ich die Hälfte der Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen konnte. Nun möchte ich dieses Auto wieder verkaufen. Muss ich auf den Verkaufspreis 16% Mwst. abführen oder nur die Hälfte?

Gruß Uwe

hi uwe,

der umsatz unterliegt voll der umsatzsteuer. wurde auch vom EUGH abgesegnet (Urteil v. 8.3.20001, C-415/98). problem: die 50% vorsteuern die du nicht erhälst sollen ein ausgleich sein für die private nutzung, steht also nicht im zusammenhang mit dem verkauf.

so hart und ungerecht sind unsere steuergesetze, aber vielleicht sind ja die bescheide mit den 50% vorsteuer noch nicht bestandskräftig? hier ist nicht abzusehen, das der EUGH das auch alles so akzeptiert, ggf. wird die ganze 50% geschichte ja noch rückwirkend gekippt? hierzu
müsstest du allerdings die/den bescheide im einspruchsverfahren offen halten und ggf. ruhen des verfahrens beantragen.

mfg vom

showbee

Hallo,

noch einen kleinen Hinweis von mir:

Für Dich kommt die Vorsteuerbeichtigung nach §15a UStG in Betracht. Der maßgebliche Berichtigungszeitraum beträgt 5 Jahre, d.h. die n.a. Vorsteuer in Höhe von 50% bekommst Du voraussichtlich zu 4,5/5 erstattet. Ist ja auch Geld…

Grüsse

Björn

ich habe vor einem halben Jahr für mein Einzelunternehmen
einen Firmenwagen (neu) gekauft, bei dem ich die Hälfte der
Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen konnte. Nun möchte
ich dieses Auto wieder verkaufen. Muss ich auf den
Verkaufspreis 16% Mwst. abführen oder nur die Hälfte?

Gruß Uwe