Umsatzsteuer-Einkommenssteuer... Hilfe

Ich bin selbstständig, habe ein Kleingewerbe angemeldet. nun verkaufe ich Ware an feste Kunden. Die Ware, die die Kunden bei mir bestellen, bestelle ich dann bei x. x gibt mir 10% Provision bis 500 Euro verkaufter Ware (Brutto) auf den Nettobetrag. (z.b. 100-19/Mwst=81 Euro, also 8,10 Euro Provision). Ab 501 Euro gibt es 20% und ab 1501 Euro gibt es 20%.
Nun führt x ja schon alle Mehrwertsteuer ans Finanzamt ab, da ja meine EK preise auch meine VK preise sind und ich nur Provision auf Netto bekomme. Wieso kann ich dann ab einem Erlös von über 17.500 Euro umsatzsteuerpflichtig werden? in diesem Fall übernimmt doch immer X alles an anfallende mwst. Und ab wann fällt Einkommenssteuer an? Habe Lohnsteuerklasse II mit 1 Kind. Mir wurde angeraten alle Quittungen abzuheften und Fahrtenbuch zu führen um es von der Steuer absetzen zu können. Im Moment liegen meine Provisionen bei etwa 200-300 Euro. da dürfte doch keine steuer anfallen?

Nach meinem Verständnis verhält es sich so:

Falls man nur als Vermittler tätig wird, hat man direkt nichts mit dem Umsatz der vermittelten Ware zwischen Verkäufer x und Kunde zu tun. Umsatz entsteht dann in erster Linie durch die Provision. Ab 17.500 Euro Provision in einem Jahr kann man dann für das nächste Jahr nicht mehr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Falls man selbst von x kauft und an Kunden weiterverkauft, hat man Ausgaben um die Ware zu verkaufen, und Einnahmen (Umsatz) aus dem Verkauf der Ware und aus der Provision. Ab 17.500 Euro aus Warenverkauf und Provision kann man dann für das nächste Jahr nicht mehr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Ob die 200-300 Euro die Einkommensteuer erhöhen, hängt von den sonstigen Einkünften ab und hat mit der Umsatzsteuer erstmal nichts zu tun. Alle Einkünfte werden zusammengerechnet, Freibeträge abgezogen und ähnliches, so dass man als Alleinerziehender mit 1 Kind irgendwo zwischen 10.000 und 15.000 Euro anfängt Einkommensteuern zu zahlen. Man kann das Probehalber z.B. auf Steuerfuchs.de berechnen lassen, das ist kostenlos.

Die Umsatzsteuer hat gar nichts mit dem Einkommen zu tun. Hier kann ich anhand der Angaben leider keine Information geben.

super, danke. nun habe ich es begriffen. Umsatzsteuer also dann auf die Provision

Hallo jmlsi,
für Umsätze bis 17.500 € fällt keine MWST an, d.h. bis
dahin ist man nicht umsatzsteuerpflichtig. Es ist richtig, das der Lieferant MWST abführt (Differenz
zwischen MWST und Vorsteuer). Da Du die Ware billiger
einkäufst bzw. Provision/Rabatt bekommst, bist Du als
WiederverkäuferWeiterverkäufer einzustufen. Somit
würde bei Dir MWST anfallen. Unter 17.500 € ist dies
jedoch kein Problem, dann sind Deine Einnahmen Brutto
für Netto zu behandeln und brauchst somit keine MWST
abführen. Warum Du dann über 17.500 € Umsatz umsatz-
steuerpflichtig wirst ist einfach, du beziehst die Ware
ja netto 81 € minus 8,10 € also für 72,90 € plus MWST
also brutto für 79,46 €. Der Differenzbetrag von 72,90
zu 79,46 ist dann die Vorsteuer. Das weitere brauche ich hier wohl nicht weiter erklären.
Der Nettobetrag ist gleich Erlös also für Dich Umsatz.
Umsatz/Erlös ist aber nicht gleich Gewinn. Du kannst
aber alle Kosten die für Deine Tätigkeit anfallen ab-
setzen, d.h. die schmäleren den Erlös, das ist dann
Gewinn und der muß dann über das Formular G der Ein-
kommensteuererklärung beigefügt sein, unabhängig von
Deiner Lohnsteuerklasse.
Aber Absetzen kannst Du Fahrtkosten (tats. gefahrene
Kilometer mit 0,30 €), Verwaltungskosten, Büromaterial,
Internetkosten, Computer-, Softwarekosten, Ver-sicher- ungen, Arbeitszimmer, Arbeitsmittel usw.
Also solltest Du auf jeden Fall eine Einnahme/Über-
schußrechnung durchführen. Hier ist das Programm von
WISO - Steuersparbuch für 29,95 € hilfreich. Diese
Kosten sind auch absetzbar.

Grüße tilgba

Hallo,

wenn Du Provision erhältst, dann muß doch diese sonstige Leistung auch umsatzbesteuert werden. Es unterliegen doch nicht nur Warenlieferungen der Umsatzsteuer, sondern auch sonstige Leistungen, wie
z. B. Deine Leistung, die Du erbringst, in dem Du
von deinem X die Waren verkaufst.

Wenn Dein Gedankengang richtig wäre, müsste ja kein Rechtsanwalt, kein Steuerberater, kein sonstiger Dienstleister Umsatzsteuer abführen.

Du mußt für die Einnahmen die Du erhältst Umsatzsteuer abführen, wenn sie 17.500 Euro im Jahr übersteigen.

Bzgl. Deiner Einkommensteuerfrage:
Es kommt ganz darauf an, ob Du mit 200 - 300 Euro Proviision bereits Einkommensteuer zahlst. Da Du ja
Steuerklasse II hast, hast Du wohl noch einen Arbeitgeber, bei dem Du Lohn erhältst.

Vereinfacht ausgedrüct wird Dein Lohn und Deine Provision zusammengerechnet und darauf wird dann
die Einkommensteuer angewendet. Es kann daher durchaus
sein, dass Du aufgrund dieser Nebentätigkeit noch
Einkommensteuer nachzahlen mußt.

Viele Grüße, Moni

Hallo,
so einfach ist das nicht zu erklären, vor allem nicht auf diesem Wege.
Main Typ Sie sollten sich in einem pers. Gespräch bei einem Steuerberater entspr. Info holen.
Gruß
Dieter

Wenn Du umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer bist musst Du bei den Gutschriften Deines Händlers darauf achten, dass er Dir die Prov. NETTO ausbezahlt! Ansonsten: USt entsteht durch DEINE Leistung und muss durch DICH ans Finanzamt bezahlt werden.
Gruß Fred

das kann ich nun nicht nachvollziehen. ich beziehe ein teil für 81 netto, also für 96,39 euro brutto = 15,39 Mwst. meine Provision liegt bei 8,10 Euro. also muss ich an die firma für die ich verkaufe 72,90 + 15,39 Euro überweisen. die 8,10 sind dann also mein zu versteuernder Umsatz, oder… wären dann doch:
8,10 = 119%
1,29 = 19% Mwst
6,81= Umsatz netto
oder sehe ich das nun falsch

bis 17500 sind ja frei. wenn ich nun 17501 Euro Provi bekomme, muss ich dann den 1 Euro versteuern oder 17501 voll

Hallo, das Problem ist kein Fall für das Internet. Geh zu einem Steuerberater und wenn du alles verstehst macht es im nächsten Jahr selber. Das sprengt wirklich den Rahmen.
MfG

leider fehlt mir im Moment die Zeit, auf deine Anfrage einzugehen. Ich hoffe andere können mehr behiflich sein, sry.

Hallo minа09,

die 17.500,–Grenze würde ich erstmal vergessen. Denn wenn Umsatzsteuer im Spiel ist, dann ist sie für den Unternehmer nur ein „durchlaufender Posten“. D.h. bekomme ich Umsatzsteuer vom Kunden, dann führe ich die auch erstmal ans Finanzamt ab. Sie gehört nicht mir und hat mir nie gehört, ich bin nur Erfüllungsgehilfe für´s Finanzamt. Ich darf die Umsatzsteuer also nicht „ausgeben“. Im Zuge der Abführung der Umsatzsteuer (Umsatzsteuer-Voranmeldung) rechne ich dann die Umsatzsteuer gegen, die ich als Unternehmer an andere Unternehmer gezahlt habe.
Beispiel:
VK Ware netto = 200,-  38,- Umsatzsteuer, die an Finanzamt zu zahlen wären
EK Ware netto = 100,-  19,- Umsatzsteuer, die ich vom Finanzamt zurückbekomme
= zu zahlen an Finanzamt 19,-

Das gleiche Prinzip, wenn ich eine Dienstleistung anbiete (z. B. Vermittlung)

Es kommt darauf an, ob Rechnungen mit Umsatzsteuer erstellt werden. Wie sehen die Abrechnungen aus? Steht da was von Umsatzsteuer  dann Umsatzsteuer-Pflicht, egal ob Umsatz über oder unter 17.500,- €.

Zur Einkommensteuer: Die Provisionen werden versteuert. Vermutlich handelt es sich hierbei um Einkünfte aus Gewerbebetrieb (steuerlich), also muss eine Anlage G incl. Gewinnermittlung abgegeben werden. Hier sind dann die Einnahmen den Ausgaben gegenüber zu stellen. Zu den Ausgaben gehören alle Aufwendungen, die mit den Einnahmen in Zusammenhang stehen. Also nicht nur Fahrtenbuch, bzw Aufzeichnung der Fahrten, sondern auch Tel-Kosten, Bankgebühren, Büromaterial, etc.
Da der so ermittelte Gewinn zu den steuerpflichtigen Einkünften gehört, erhöht sich das zu versteuernde Einkommen und es kann zu Zahlungen an das Finanzamt führen. Bei der Einkommensteuererklärung spielt die Steuerklasse keine Rolle mehr, Freibeträge über die Steuerklasse werden verrechnet (StKl II = „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“).

Wegen der Komplexität des Themas und der „Fallen“ würde ich vorschlagen, den Rat eines Fachmanns einzuholen und sich nicht auf Foren zu verlassen. Es hängt zu viel davon ab.

Viel Erfolg
hjs

Hallo, leider kann ich da nicht helfen.

Lieber Steuerzahler,

ich bin hinsichtlich der Umsatzsteuer hoffnungslos überfragt, da auch ich nur Steuerzahler und nicht Steuerberater bin. In dem Bereich kenne ich mich nicht aus und kann Dir nicht mal einen Tip geben, wo Du hilfe erhalten kannst.
Die Steuerpflicht in Steuerklasse II beginnt m.W. bei einem Betrag von 1.031,99 €. Mehr kaqnn ist Dir dazu leider auch nicht sagen.

Ich wünsche Dir und Deinen Lieben alles Gute und weiterhin viel Erfolg bei Deinen Unternehmungen.

Wilhelm

Hallo mina09,
es kommt hier darauf an wie die Rechnungen gestellt sind.
Da die MWST bis 17.500 € keine Rolle spielt, ist der
Erlös gleich Brutto/Netto minus Kosten ist dann der Gewinn.
Bei Rechnungsstellung über 17.500 € ist es so, das die
Rechnung beim Einkauf lautet 72,90 + 13,85 ist die Vor-
steuer. Die Rechnung beim Verkauf lautet 81,00 + 15,39
die 15,39 ist die MWST. In der Umsatzsteuererklärung
mußte jetzt 1,54 € abgeführt werden.
Die 17.500 € sind nur maßgebend für die Umsatzsteuer,
d.h. ab 17.501 € ist man Umsatzsteuerpflichtig. Bei der
Einkommensteuer ist der Grundfreibetrag 8.004 €, ab da
erst wird jeder Euro Gewwinn über die Einkommensteuer-
erklärung versteuert.

Gruß tilgba