Umsatzsteuer Sonstige Leistung im Drittland und EU

Liebe/-r Experte/-in,

ich kriege es einfach nicht auf die Reihe. Je mehr ich mich mit der Materie befasse, desto verwirrender wird es:

Der Sachverhalt:

Mein Mandant ist Unternehmer (UN1), er erbringt Instandsetzungs- und Inbetriebnahme an Maschinen vorwiegend im Ausland. Dabei wird er aber nicht direkt für diese anderen Unternehmer (UN3) tätig, sondern er erhält den Auftrag von anderen in Deutschland ansässigen Unternehmern(UN2). UN2 erhält die Rechnungen für diese Dienstleistungen. Sind die Leistungen von UN1 an UN2 nun USt-steuerpflichtig oder steuerfrei?
Wenn steuerfrei - sowohl für die Umsätze in der EU und auch in Drittländern?
Wenn steuerfrei: welche Vorschrift gilt für EU und für Drittland?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Micha

leider ist das nicht so einfach zu beurteilen. Schon gar nicht gelten Steuerfreiheiten sowohl für Drittland als auch für EU. Es geht um Art der Leistung, Leistungsort, Katalogleistung, UST-ID Nummern etc. Hier am besten den Steuerberater befragen, oder mal bei IHK oder Handwerkskammer nachfragen. Diese wissen meist bei der Rechnungslegung Bescheid.

Grüße

Elamail

Die sonstige Leistung wird im Ausland ausgeübt. Der Ort befindet sich somit im Ausland. UN 1 wird lt. deinen Schilderungen ja im Ausland tätig.
Gem. § 3 a Abs. 2 Nr. 3 des UStG führt UN1 Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen durch.
Ort = Ausland = nicht steuerbar in Deutschland, alos ohne Umsatzsteuer