Liebe/-r Experte/-in,
ich kriege es einfach nicht auf die Reihe. Je mehr ich mich mit der Materie befasse, desto verwirrender wird es:
Der Sachverhalt:
Mein Mandant ist Unternehmer (UN1), er erbringt Instandsetzungs- und Inbetriebnahme an Maschinen vorwiegend im Ausland. Dabei wird er aber nicht direkt für diese anderen Unternehmer (UN3) tätig, sondern er erhält den Auftrag von anderen in Deutschland ansässigen Unternehmern(UN2). UN2 erhält die Rechnungen für diese Dienstleistungen. Sind die Leistungen von UN1 an UN2 nun USt-steuerpflichtig oder steuerfrei?
Wenn steuerfrei - sowohl für die Umsätze in der EU und auch in Drittländern?
Wenn steuerfrei: welche Vorschrift gilt für EU und für Drittland?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Micha