Umsatzsteuer- Voranmeldung:

Hallo liebe Forum- Mitglieder,

Ich hätte eine theoretische Frage: Mal angenommen eine Person A hat im Jahr 2008 die Umsatzsteuer- Voranmeldungen monatlich durchgeführt. Im Januar 2009 wurde die USt für den Monat Dezember an das Finanzamt überwiesen. Kurze Zeit später meldet sich das Finanzamt bei A und teilt ihr mit, dass sie ab diesem Zeitpunkt die USt-Voranmeldung nur noch vierteljährlich machen muss. Etwa später merkt A, dass der USt- Betrag für Dezember vom Finanzamt auf ihr Konto zurück überwiesen wurde. Muss dieser Betrag mit der nächsten USt- Voranmeldung an das Finanzamt wieder überwiesen werden, bzw wie muss vorgegangen werden?

Vielen Dank im Voraus.
Eulenspiegel88

moinsen,

wenn dann sollte sie direkt wieder an das finanzamt entrichtet werden, denn die umsatzsteuer-voranmeldung für dezember hat nix mit der umsatzsteuer-voranmeldung für bspw. januar zu tun.

vielleicht mal prüfen ob es wirklich des ustva für dezember ist und wenn ja, mal nachhaken warum diese zurücküberwiesen wurde.

schöne grüße
e

Servus,

hier hilft die Anforderung eines Kontoauszuges bei der Finanzkasse. Da wird deutlich, welche USt-VAn zum Soll gestellt wurden und ob Verbindlichkeiten ggü dem Finanzamt bestehen.

Die Mitteilung vom FA betreffend vierteljährliche Abgabe von USt-VAn enthält übrigens einen Zeitpunkt, von dem an sie gilt. Es wäre nützlich, den in der Fragestellung zu zitieren, sonst rühren hier alle im Nebel rum. Und die Überweisung von der FinKa enthält nicht nur einen Betrag, sondern auch einen Verwendungszweck. Auch dieser wäre ganz interessant zur Beurteilung des Sachverhalts.

„Herr Autoschrauber, mein Auto geht nicht mehr. Sonst ist es immer noch prima gelaufen. Was ist daran kaputt?“

Schöne Grüße

MM