Umsatzsteuererklärung und Einkommensteuererklärung

Hallo zusammen!
Bitte um hilfe, wenn möglich mit Angabe von §§!
Also:
Könnte man jetzt in 2008 noch eine Umsatzsteuererklärung und eine
Einkommensteuererklärung von 2003 abgeben?
Bitte um schnelle und prizise Antworten!

Hallo,

USt auf jeden Fall (wenn man Unternehmer ist), ESt normalerweise nur noch, wenn man Pflichtveranlgung ist.

Gruß,
Markus

USt auf jeden Fall (wenn man Unternehmer ist)

Warum das? Gelten hier die Verjährungsfristen nicht? Zudem: Steuerhinterziehung usw. mit verlängerten Verjährungsfristen, das weiß ich auch, aber was ist, wenn man zu einem Vorsteuerüberschuss kommt?

Sollte doch kein Problem sein, oder? Festsetzungsfrist beginnt spätestens mit Ablauf 31.12.2006 gem. § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO. Dann 4 Jahre Festsetzungsfrist § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO = 31.12.2010, und dann greift vielleicht sogar noch eine Ablaufhemmung.

Einkommensteuer bin ich mir nicht ganz sicher, da die Frist von zwei Jahren bei der Antragsveranlagung zwar abgeschafft wurde, aber das geht glaub ich nur bis zu einem bestimmten Jahr zurück.

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Hi,

Könnte man jetzt in 2008 noch eine Umsatzsteuererklärung und
eine
Einkommensteuererklärung von 2003 abgeben?

Einkommensteuer
Nach der Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2008 kann man für 2005 die Steuererklärung noch bis Ende 2009 abgeben. Die Steuererklärung 2004 hätte aber bis 27.12.2007 beim Finanzamt eingehen müssen. Das gilt für Antragsveranlagungen. Wenn aus welchen Gründen auch immer Pflichtveranlagung besteht, haben wie noch eine andere Berechnung der Festsetzungsfrist, hier kann dann maximal bis zu 7 Jahre rückwirkend noch abgegeben werden.
Beginn der Frist: Ende des Jahres, für das Steuererklärung abzugeben ist, hier 31.12.2003
Anlaufhemmung § 170 AO, max 3 Jahre, da Steuererklärung abzugeben ist
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__170.html
Frist § 169 SO 4 Jahre
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html

Antragsveranlagung/ Pflichtveranlagung
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Umsatzsteuer
auch 3 + 4 Jahre, auch wenn sich eine Erstattung ergibt, da es keine Regelung wie Antragsveranlagung gibt.

Schöne Grüße
C.