Umsatzsteuererstattung bei Finanzierung

Hallo,

wenn man ein elektrisches Gerät per Finanzierung über 12 Monate kauft, jedoch monatliche Umsatzsteuererklärungen abgeben muß, kann man dann die Gesamtumsatzsteuer als Vorsteuer im Nachfolgemonat des Kaufes angeben, oder auch nur diejenige Umsatzsteuer, die man auch tatsächlich in den Raten zahlt (bei Ist-Versteuerung)?

Danke und Gruß
Murphy

Hi !

Die IST-Versteuerung wirkt sich auf die Zahlung der in den eigenen Rechnungen ausgewiesenen Umsatzsteuer aus. Auf die in von anderen Unternehmern ausgewiesene Vorsteuer hat die Art der Versteuerung keine Auswirkung. Die Vorsteuer ist abszugsfähig, sobald die Leistung erbracht ist UND die Rechnung vorliegt. Da nach dem Beispiel beide Punkte erfüllt sind, ist für den Voranmeldungszeitraum in dem beides erfüllt war der Vorsteuerabzug in Anspruch zu nehmen.

BARUL76