Hallo liebe Experten:
Folgender Fall, ein Steuerpflichtiger Freiberufler hat seine Einkommensteuer und Umsatzsteuererklärung für 2007 abgegeben. Den Gewinn ermittelte er per Einnahmen / Überschussrechnung. Bei der Umsatzsteuer akzeptierte das FA ein Guthaben und setzte gleich die Verrechnung mit der zu zahlenden Einkommensteuer für 2007 fest. Wie behandelt der Steuerpflichtige nun diese Umsatzsteuererstattung bei der Einkommensteuererklärung 2008, kommt sie zu den Erlösen ?, scheint sie nur in der Umsatzsteuererklärung 2008 auf ? oder kommt sie als Plusbetrag mit in die Ausgaben ? bin verwirrt und habe leider keine Antwort bisher gefunden. Die gesamte Einkommensteuerzahlung 2007 ist ja (leider)
nirgends abziehbar in 2008.
Vielen Dank für Eure Hilfe und Gedanken dazu.
lg