Umsatzsteuerpflicht durch Lorraine Media GmbH

Hallihallo an alle hier !!

Kann mir jemand mit folgenden Fragen helfen?

Fotomodel nebenbei und Honorarzahlungen fließen ganz Normal aufs Konto. 2008 waren es
knapp 20.000 Euro.

Wie wird das Stuerlich betrachtet??

Müssen darauf Umsatzsteuer ans Finanzamt abgefürht werden??
Nach einigen Recherchen im Netz stand irgendwas von 17500 Grenze…

2007 wurde eine Anzeigenauftrag bei der Lorraine Media GmbH geschlossen, eine
Rechnung mit Umsatzsteuer wurde ausgestellt, kann man die beim Finanzamt
als Kosten und vor allem die Vorsteuer abziehen??

Beispiel: 20.000 Euro Einnahmen rund 7000 Euro Ausgaben. Was ist jetzt
letztendlich entscheidend?? Brttoeinnahmen oder das was Netto bleibt
bei Festsetzung der Umsatzsteuerpflicht.

Auch weitere Kosten wie Tanken Übernachtungen etc.pp.in Hotels…Werden diese
vom Finanzamt als Kosten anerkannt?? Bei Ust.verpflichtung könnte
mann dann die Vorsteuer ziehen bei Hotel, Tanken, Anschaffungen wie Auto etc.pp??

Vielen Dank im Voraus!!

http://www.dstv.de/suchservice/