Hi!
Wie der Spaß exakt per Gesetz geregelt ist, weiß ich nicht; bin mir aber sicher, dass der deutsche Gesetzgeber diesen Fall mit etlichen §§ bedacht hat.
Kann Dir nur schreiben, wie es im allgemeinen gehandhabt wird.
Sollten mal Rechnungen vergessen worden sein (Eingangs- oder Ausgangsrechnungen), so werden die im nächsten Monat mit erfasst.
In der Jahreserklärung sollte ganz grob schon so ungefähr das drin vorkommen, was in den einzelnen Voranmeldungen so vorkam, aber Nachbuchungen o.ä. gibt´s immer.
Schätze nur, dass die vom FA ein wenig stutzig werden, wenn auf einmal in der Jahreserklärung etliche Umsätze nachgemeldet werden, die vorher in den Voranmeldungen nicht aufgetaucht sind.
Ganz korrekt wäre es sicher, dass man eine korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung für der fehlerhaften Monat abgibt, was m.E. aber ein wenig umständlich ist.
Mein Tip: Umsätze im Folgemonat nachmelden.
Hoffe, ich konnte helfen.