Umsatzsteuervoranmeldung ist die endgültig?

Hallo,

sind die Angaben die bei der Umsatzsteuervoranmeldung mache endgültig? D.h. sollte ich mal vergessen eine Rechnung mit anzugeben, kann ich die dann auch im nächsten Monat noch angeben oder bei Umsatzsteuererklärung am Ende des Jahres? Oder darf in der Umsatzsteuerklärung nichts auftauchen, was nicht auch schon in der Voranmeldung drin war?

Vorab schonmal vielen Dank für die Antworten.

Also, ich bin kein Experte, mache aber seit Ewigkeiten die USt-Voranmeldung. Es passiert mir des öfteren, dass ich einen Geldeingang erst im nächsten Quartal oder in der Jahres-USt-Erklärung deklariere. Ebenso gebe ich die abzugsfähige MWSt erst am Jahresende an. Ich hatte noch nie ein Problem damit. Entscheidend ist m.E. die Jahressteuererklärung.
Um das Ganze aber hieb- und stichfest zu machen, solltest Du vielleicht noch einen Experten zu Rate ziehen aus unserer tollen Gemeinschaft. Viele Grüße

Hallo,
bin zwar kein Experte aber ich denke schon das es Ok ist in der Jahreserklärung noch abweichende Werte anzugeben denn diese ist die entscheidende. Ich brauche jetzt z.B nur noch eine Jahreserklärung zu machen da der Umsatz zu gering ist. Das ganz dient doch warscheinlich nur dazu damit Sie vorher schonmal nen bichen Kohle bekommen und später wird das dann gerade gebogen. Bei mir war es sogar so das ich in der Jahreserklärung genau die gleichen Sachen angegeben hatte und trotzdem war eine Differenz da. Habe ich auch nicht verstanden aber da es nur ein paar Eurose waren war mir das dann egal bzw. zuviel Arbeit das zu analysieren. Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen. Gruß

Hi!
Wie der Spaß exakt per Gesetz geregelt ist, weiß ich nicht; bin mir aber sicher, dass der deutsche Gesetzgeber diesen Fall mit etlichen §§ bedacht hat.
Kann Dir nur schreiben, wie es im allgemeinen gehandhabt wird.
Sollten mal Rechnungen vergessen worden sein (Eingangs- oder Ausgangsrechnungen), so werden die im nächsten Monat mit erfasst.
In der Jahreserklärung sollte ganz grob schon so ungefähr das drin vorkommen, was in den einzelnen Voranmeldungen so vorkam, aber Nachbuchungen o.ä. gibt´s immer.
Schätze nur, dass die vom FA ein wenig stutzig werden, wenn auf einmal in der Jahreserklärung etliche Umsätze nachgemeldet werden, die vorher in den Voranmeldungen nicht aufgetaucht sind.
Ganz korrekt wäre es sicher, dass man eine korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung für der fehlerhaften Monat abgibt, was m.E. aber ein wenig umständlich ist.
Mein Tip: Umsätze im Folgemonat nachmelden.
Hoffe, ich konnte helfen.

Auch hallo,
Du kannst Deine USt.-Voranmeldung korrigieren. Am besten, Du machst das beim Jahresabschluß.
Gruß Bigi

Sorry für die späte Antwort, aber wegen Umzug ging mein Internet nicht. Es ist kein Problem, die Voranmeldung zu ändern. Man muss nur das Feld „berichtigte Voranmeldung“ ankreuzen und die neuen Zahlen eintragen. Im Prinzip kann man das auch mehrfach machen.
Ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben.
LG Susanita

tut mir leid - weiss ich auch nicht…

Hallo,

ich habe gestern mein Account bei wer weiss was wieder aktiviert und heute gesehen, dass Du mir im Februar eine Frage gestellt hast. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich damit wirklich „von der Bildfläche bin“, da ich auch keine Benachrichtigung per Mail erhalten habe. Dennoch möchte ich mich kurz entschuldigen und hoffe, dass Du das Anliegen dennoch geklärt bekommen hast. Sollte wider Erwarten noch etwas an Fragen offen stehen darfst Du gerne an mich mailen.

Viele Grüße

Hallo,

leider kenne ich mich damit nicht aus. Sorry.

H.