Umzugskosten als Werbungskosten

Hallo an alle!

kann ein Arbeitnehmer Umzugskosten als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung Anlage N geltend machen?
Vorraussetzung für den Umzug: private Gründe, keinerlei arbeitstechnische Gründe!

Danke schon mal für eure Meinungen und Antworten

Darla

Nein.

Wenn die tägliche Zeitersparnis für die Fahrten Wohnung-Arbeit für den Umzug mehr als 1 Stunde beträgt, sind die Finanzämter angehalten, den Umzug als beruflich anzuerkennen. Aber nur dann.

Gruß
Lawrence

Anlage N: Nein

Aber evtl. als haushaltsnahe Dienstleistungen (Speditionskosten) Siehe §35a EStG

Jörg