Servus Holger,
Können die Umzugskosten als Werbungskosten
Nein. Wo keine Einnahmen sind, gibts keine Werbungskosten. Bei nichtselbständiger Arbeit reicht die Absicht, eine solche wieder aufzunehmen, nicht aus, wenn tatsächlich keine aufgenommen wird.
oder als
vorweggenommene Betriebsausgabe geltend gemacht werden?
Eventuell: Wenn nämlich der Umzug durch den neuen Betrieb veranlasst ist. Dazu gehören im gegebenen Fall drei Dinge: (1) Zeitlicher Zusammenhang mit ersten Handlungen, aus denen die Absicht der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit erkennbar ist, (2) Keine private Mitveranlassung des Umzuges und (3) plausibler Zusammenhang des Ortswechsels mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Ist z.B. dann sicherlich nicht gegeben, wenn der Unternehmer sich mit einem Haustierbestattungsinstitut selbständig macht, und zu diesem Zweck aus einer Großstadt, in der es erst zwei davon gibt, in eine andere zieht, in der es schon fünf davon gibt. Könnte aber gegeben sein, wenn er z.B. von Wolpertswende nach Ulm zieht, um dort eine Subway-Bude zu eröffnen, alldieweil eine Subway-Bude in Wolpertswende noch geringere Chancen hat als in Ulm.
Schöne Grüße
MM