Hi,
ein AN geht Ende 2007 mit Familie ins Ausland zum arbeiten. Umzugskosten wurden vom FA anerkannt.
Mitte 2009 geht AN wieder zturück nach DE zum arbeiten. Familie aber erst Anfang 2010.
Der AN ist immer für die gleiche Fa. tätig.
Fragen: kann AN Umzugskosten für den Rückumzug nach DE geltend machen? Wann können die Umzugskosten geltend gemacht werden, wenn die tatsächlichen Umzugskosten erst 2010 entstanden sind?
Könnte eventuell Doppelte Haushaltsführung für die Zeit Mitte 2009 bis Anfang 2010 geltend gemacht werden?
Müsten solche Fragen das FA beantworten?
Danke im voraus für Antworten.
vom Canadier