Unfallkosten

Liebe/-r Experte/-in,

ende letzten Jahres hatte ich auf meinem Arbeitsweg einen Unfall, bei welchem die Stoßstange meines PKW´s beschädigt wurde. Ich kann sie leider jetzt erst reparieren lassen. Kann ich die Kosten (250 €) trotzdem bei der Steuererklärung 2010 geltend machen? Mir ist das wichtig, da ich 2011 keine Steuererklärung einreichen kann, da ich mich im Mutterschaftsurlaub befinde.

Danke schon im Voraus für Ihre Antwort!

MfG, Nicole

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Liebe/-r Experte/-in,

ende letzten Jahres hatte ich auf meinem Arbeitsweg einen
Unfall, bei welchem die Stoßstange meines PKW´s beschädigt
wurde. Ich kann sie leider jetzt erst reparieren lassen. Kann
ich die Kosten (250 €) trotzdem bei der Steuererklärung 2010

Hallo Nicole,

das System heißt Mittelzufluss, Mittelabfluss. Das bedeutet ganz eng gesehen, müssen Sie die Ausgaben in dem Jahr ansetzen indem Sie auch geflossen sind.

Allerdings sieht dies das Finanzamt nicht immer so eng. Deshalb würde ich die Kosten trotzdem geltend machen. Was Sie dazu brauchen sind die Kostennachweise und die Tagebuchnr. der aufnehmenden Polizeidienststelle.

Viele Grüße

Mirko

Hallo Nicole,
leider sind die kosten erst anzurechen, wenn sie bezahlt sind. Aber zum Zeitpunkt des Unfalles fielen vielleicht andere Kosten an, bsp. Ersatzwagen/ öffentliche Verkehrsmittel/ Krankenwagen/ ect. diese sind anzurechen, wenn es nachweisbar ist, das da ein unfall zu stande kam.

Hallo Nicole,
Du kannst die Reparaturkosten leider erst im Jahr der Zahlung als Werbungskosten abziehen (§11 EStG). Die Kosten eines Verkehrsunfalls auf dem Weg zur Arbeit sind als Werbungskosten abzugsfähig. Geltend gemacht werden können z.B. Reparaturkosten, Abschleppkosten etc. Da Dein Fahrzeug repariert wurde, kommen Werbungskosten aus der Wertminderung nicht in Betracht. Ersatzleistungen (z.B. von der Versicherung) sind allerdings von den Aufwendungen abzuziehen.
Gruss
Frank