Unmittelbar oder mittelbar berechtigt?

Guten Tag!

Stellen wir uns ein fiktives Ehepaar vor.
Der Mann arbeitet als Beamter, die Frau ist Hausfrau und hat kein Einkommen.
Ist sie dann bei der Steuererklärung unmittelbar oder mittelbar berechtigt?

MFG

Servus,

sie ist in Sachen „Riester“ mittelbar zulagenberechtigt, da mit einem Zulagenberechtigten verheiratet, aber ohne eigene Einkünfte.

Schöne Grüße

MM