Unterhalt im trennungsjahr

hallo an Alle :wink:

beginnen möchte ich im jahr 2006,nach einem Betrugsversuch während der ehe von seiten meiner ex und deren vater ging die ehe zwangsweise den bach runter. die größenordnung des geplanten versuches
lagen etwa bei 140000 Euro. das ist der ausgangspunkt.

so dreist wie die gute frau war und immernoch ist lief sie dann 3monate später zum anwalt und reichte die scheidung ein. der frechheit nicht genug ,wollte sie von mir noch 250Euro miete für ein zimmer mit küche und badbenutzung in „ihrem“ haus. ende juni 2006 bekam ich post von ihrem Anwalt und traute meinen augen kaum ,heul. :wink:
die unterhaltsforderung war ein schlag ins gesicht für 18 monate EHE .
man berechnete den unterhalt mit der 7tel regelung und die steuervorteile welche ich durch die klasse III hatte wurden mit einbezogen in den trennungsunterhalt.ich suchte schläunigst das weite und zog an meinen 65km entfernt liegenden arbeitsplatz um nicht zu verarmen. 520Euro sind viel geld .sie hatte jetzt ca. 150euro mehr netto als sie brutto(1200) verdiente und ich ca 200 euro weniger
netto als wenn ich noch in steuerklasse I(1500) gewesen wäre. die steuerklasse wurde auf bitten von ihr und durch eine falsch auskunft des Finanzamtes erst zum 1.1.2007 gewechselt.
nun meine frage,ich habe mit steuerklasse 3 unterhalt zahlen müssen,nichts einzuwenden dagegen, aber kann ich denn unterhalt auch steuerlich als solchen absetzen zur steuer ,denn schließlich wurden der steuerklassenvorteil berechnet und ausgeglichen durch den unterhalt.

ich bedanke mich für eure geduld und tausend Mal mehr bei demjenigen welcher mir eine verbindliche antwort zaubern kann :wink:

ich bin seit einem jahr glücklich geschieden

danke steffen

Hallo Steffen,
Wenn du nun endlich geschieden bist, gratuliere ich Dir. Willkommmen im Club !
Du hättest damals gleich nach eurer Trennung die Steuerklasse I anstreben müssen. Das wäre für dich besser gewesen.
Wenn du jetzt Steuerklasse I bist , musst du natürlich den Geschiedenen-Unterhalt neu ausrechnen lassen.
Den Unterhalt den du an deine Exfrau bezahlst, kannst du grundsätzlich von der Steuer geltend machen und absetzen.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Viel Glück !

hallo constantin,Danke

ich weiss das es auch mein versäumnis mit gewesen ist,war seinerzeit gleich auf dem finanzamt und wollte den freibetrag rausnehmen lassen und die steuerklasse ändern. aber auf dem finanzamt weiss wahrscheinlich niemand so richtig bescheid und die dame an der information schon garnicht,diese hatte zwar den freibetrag gelöscht aber den steuerklassenwechsel begründete sie mir ,dies ginge erst zum 1.1.2007.und auch die lohnbuchhaltung bei uns im betrieb konnten mir diebezüglich keine hilfe geben.
ich muss nun, auf grund das meine ex entgegen aller abmachungen eine getrennte veranlagung gemacht hat auch getrennt veranlagen und der gute mann auf dem finanzamt spricht in rätseln. ich weiss welche rechte ich habe und das ich meine ex zur gemeinsamen veranlagung für 2006 verdonnern lassen kann da es hier um eine sog,gleichstellung geht und ich die höheren nachteile hätte. auf der einen seite ist es gut so das ich nun in der schweiz lebe aber auf der anderen seite bin ich weit weg von diesem geschehen und die kontakte zu meiner rechtsvertreterin beschränken sich aufs telefon und e-mail

das problem für mich besteht darin , das der bearbeiter auf dem finanzamt sagt , ich kann erst für das „2007“ die anlage U beantragen und notfalls via gericht einklagen bei meiner ex aber was ist mit dem unterhalt in 2006 da ich ja bei der getrennten veranlagung in die steuerklasse I zurückgerechnet werde und demnach zuwenig steuern gezahlt habe. bleib ich auf diesem unterhalt einfach so sitzen, oder kann ich diese als außergewöhnlche belastung geltend machen.?

danke das Du dich meinem problem angenommen hast.

gruss steffen und nen schönen sonntag

Hallo,

ich kann leider nicht weiterhelfen. Mein Thema ist der Unterhalt von Infrastrutkuranlagen wie Brücken, Tunnel etc.

Freundliche Grüsse
Der Experte

Hallo Steffen,
Wenn du sowenig Steuern bezahlt hast und ich dies richtig verstanden habe, dann musst du sogar mit einer Nachzahlung rechnen. Fakt ist, das du es einfach unter den aussergewöhnlichen Belastungen geltend machst. Das kann du machen. Probiere es einfach!
Viel Glück in die Schweiz!

Hallo daniel

sage dir erstmal danke. das mit der rückzahlung ist ja mein problem . eigentlich ist es nicht so das riesige problem da ich genug zum absetzen habe zum steuerausgleich. aber es ärgert mich mega, das ich für eine leistung zweimal löhnen soll.
hab am freitag meine ehemalige Scheidungsanwältin
eingeschaltet und diese hat sich diesem problem schon angekommen und fordert meine ex zur gemeinsamen veranlagung auf ,aber ich kenne diese genau und weis das es erst vor gericht geht,gut ,solang ruht der fall und es ergeht kein bescheid.

mit der anlage U wären es sonderausgaben und ohne sind es anerkannte außergewöhnliche belastungen wie anwaltskosten etc.

ich danke dir für Deine hilfe und wünsche dir einen schönen abend.

gruss steffen

Hallo Steffen,

ich nenne es mal eine Lernaufgabe bewältigen :wink:
Ihre geschiedene Frau war nicht ohne, wie man so schön sagt und sie hatte warscheinlich einen guten Anwalt, so wie es aussieht.

Na gut man kann es jetzt leider nicht mehr ändern, also kommen wir zum aktuellen Punkt.
Natürlich können Sie die Unterhaltsverpflichtung geltend machen, sie wird aber beim Finanzamt nicht voll angerechnet, sondern nur zum Teil.
Aber ich denke es ist besser als nichts.

Wünsche Ihnen eine schöne Zeit,

Yvonn Dosse

Hallo Steffen,

ich nenne es mal eine Lernaufgabe bewältigen :wink:
Ihre geschiedene Frau war nicht ohne, wie man so schön sagt und sie hatte warscheinlich einen guten Anwalt, so wie es aussieht.

Na gut man kann es jetzt leider nicht mehr ändern, also kommen wir zum aktuellen Punkt.
Natürlich können Sie die Unterhaltsverpflichtung geltend machen, sie wird aber beim Finanzamt nicht voll angerechnet, sondern nur zum Teil.
Aber ich denke es ist besser als nichts.

Wünsche Ihnen eine schöne Zeit,

Yvonn Dosse

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Hallo Steffen,

ich nenne es mal eine Lernaufgabe bewältigen :wink:
Ihre geschiedene Frau war nicht ohne, wie man so schön sagt und sie hatte warscheinlich einen guten Anwalt, so wie es aussieht.

Na gut man kann es jetzt leider nicht mehr ändern, also kommen wir zum aktuellen Punkt.
Natürlich können Sie die Unterhaltsverpflichtung geltend machen, sie wird aber beim Finanzamt nicht voll angerechnet, sondern nur zum Teil.
Aber ich denke es ist besser als nichts.

Wünsche Ihnen eine schöne Zeit,

Yvonn Dosse.

Hallo Steffen,

ich nenne es mal eine Lernaufgabe bewältigen :wink:
Ihre geschiedene Frau war nicht ohne, wie man so schön sagt und sie hatte warscheinlich einen guten Anwalt, so wie es aussieht.

Na gut man kann es jetzt leider nicht mehr ändern, also kommen wir zum aktuellen Punkt.
Natürlich können Sie die Unterhaltsverpflichtung geltend machen, sie wird aber beim Finanzamt nicht voll angerechnet, sondern nur zum Teil.
Aber ich denke es ist besser als nichts.

Wünsche Ihnen eine schöne Zeit,

Yvonn Dosse

Entschuldigung das ich es 4 Mal versenden muß, aber da ich jede Anfrage beantworten muß und sonst gesperrt werde geht es nicht anders.

hallo Yvonn

danke vielmals für deine antwort, bewältigung einer Lebensaufgabe :wink: klingt gut,aber ich weis das sie keinen guten anwalt hatte ,sie hatte nur glück,das sie zur veranlagung aufgefordert wurde da sie wohneigentum besitzt und dessen besteuerung kennst du ja ,denke ich,
sie hat pech das sie nichts zum absetzen hat, und wenn ja ist das nichts legales wie ich diese person kenne,die belastungen hatte ich durch den beruf und das rechnet sich ganz gut zusammen.pech hat sie auch , das ich eine gute scheidungsanwältin habe und diese meine ex aufgefordert hat der gemeinsamen veranlagung zu zustimmen. das ist mein gutes recht wenn man den gleichheitsgrundsatz im familienrecht mit dem steuerrecht in einklang bringt. nun bleibt nur abzuwarten wie die antwort meiner ex ausfällt und wenn diese das so möchte wird umgehend klage eingereicht.
ich war froh als ich damals ausziehen konnte auch wenn ich mit den finanzen zu kämpfen hatte aber dadurch ist mir der sumpf krimineller- machenschaften erspart geblieben und ich bin reinen gewissens. steuerhinterziehung und geldwäsche ist nichts für meines vaters sohn :wink: aber wer zu letzt Lacht ,lacht bekanntlich am besten. sorry,das ist nichts für hier aber ich denke wir sind ehrlich und erwachsen.wer austeilt muss auch einstecken können. ich werde ihr genau dort weh tun wo es ihr am meisten schmerzen bereitet, beim Geld, welches sie nicht hat aber mit vollen händen zum fenster hinaus wirft.
der tag kommt an welchem der stein ins rollen kommt. jedoch muss ich mich erst einmal schlau machen inwieweit dies auswirkungen auf mich haben könnte da ich zwar nicht involviert bin aber wissend.das ist keine rache ,denn so viel dummheit tut mir eigentlich nur leid aber es muss ein schlusstrich gezogen werden unter soviel böses in einem oder zweier menschen.betrug ,unwahrheit, unterschlagung,diebstahl,etc. und das oben genannte machen letztlich den deckel drauf.

Bitte Seit mir nicht böse das ich so denke ,ich hab einfach zuviel erlebt, erfahren dürfen und ich weis wie sehr antere menschen neben mir ( davor und danach) wegen diesen menschen leiden mussten. für mich kann ich nur sagen, ich habe bei zeiten die biege bekommen
als sie mir das fell versucht haben über die ohren zu ziehen. wenn ich nicht aufgepasst hätte wäre ich heite pleite irgendwo unter der brücke.

nicht böse sein, bitte.
ich danke Dir für deine Antwort nochmals und aufrichtig, dank auch wenn Du das verstehen kannst was ich hier schrieb,

wünsche Dir einen schönen abend und eine schöne zeit

Gruß Steffen

Hallo Steffen,

glaub mir ich kann Deine Denkweise gut nachvollziehen und finde es auch sehr menschlich und normal.
Und manche Erfahrung im Leben möchte man gerne vermeiden und an rutscht trotzdem in den Schlamassel, aber eben wie ich denke um zu lernen.

Wünsche Dir weiterhin viel Glück,

Yvonn

:wink: hallo Yvonn

es ist nur noch diese steuererklärung und glaube mir ,die ziehen mich nichtmehr über den Tisch fg.
bin seit zwei jahren geschieden ,übernächste woche.
das rad der zeit läuft ,man kann es nicht aufhalten.
sorry, sollte „andere“ lauten vorhin.nicht antere fg
c`est la vi

schönen Abend und danke Dir nochmals

steffen

Hallo,

mein Thema ist der Unterhalt von Infrastrukturanlagen wie Strassen, Kraftwerke, Bahnen.

Daher kann ich leider nicht weiterhelfen

Hallo,

mein Thema ist der Unterhalt von Infrastrukturanlagen wie Strassen, Kraftwerke, Bahnen.

Daher kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo,

mein Thema ist der Unterhalt von Infrastrukturanlagen und kann daher nicht weiter helfen.

Gruss
der Experte

hallo an Alle :wink:

beginnen möchte ich im jahr 2006,nach einem Betrugsversuch
während der ehe von seiten meiner ex und deren vater ging die
ehe zwangsweise den bach runter. die größenordnung des
geplanten versuches
lagen etwa bei 140000 Euro. das ist der ausgangspunkt.

so dreist wie die gute frau war und immernoch ist lief sie
dann 3monate später zum anwalt und reichte die scheidung ein.
der frechheit nicht genug ,wollte sie von mir noch 250Euro
miete für ein zimmer mit küche und badbenutzung in „ihrem“
haus. ende juni 2006 bekam ich post von ihrem Anwalt und
traute meinen augen kaum ,heul. :wink:
die unterhaltsforderung war ein schlag ins gesicht für 18
monate EHE .
man berechnete den unterhalt mit der 7tel regelung und die
steuervorteile welche ich durch die klasse III hatte wurden
mit einbezogen in den trennungsunterhalt.ich suchte
schläunigst das weite und zog an meinen 65km entfernt
liegenden arbeitsplatz um nicht zu verarmen. 520Euro sind viel
geld .sie hatte jetzt ca. 150euro mehr netto als sie
brutto(1200) verdiente und ich ca 200 euro weniger
netto als wenn ich noch in steuerklasse I(1500) gewesen wäre.
die steuerklasse wurde auf bitten von ihr und durch eine
falsch auskunft des Finanzamtes erst zum 1.1.2007 gewechselt.
nun meine frage,ich habe mit steuerklasse 3 unterhalt zahlen
müssen,nichts einzuwenden dagegen, aber kann ich denn
unterhalt auch steuerlich als solchen absetzen zur steuer
,denn schließlich wurden der steuerklassenvorteil berechnet
und ausgeglichen durch den unterhalt.

Bei Betrug kann man bei Gericht auf Unterhaltsverwirkung nach § 1579 BGB klagen bzw. Unterhaltsforderungen abweisen lassen. Der Betrug des Unterhaltsfordernden muss natürlich nachgewiesen werden.

Wenn es keine gemeinsamen Kinder gibt, gibt es bei KURZER Ehe - ist auch im § 1579 BGB - keinen Unterhalt.

„Abhauen“ ist hier der falsche Weg. Gerichtlich mit einem guten Anwalt dagegen vorgehen.

ich bedanke mich für eure geduld und tausend Mal mehr bei
demjenigen welcher mir eine verbindliche antwort zaubern kann
:wink:

ich bin seit einem jahr glücklich geschieden

Wurde denn der § 1579 BGB vom Anwalt nicht ins „Kriegsgetümmel“ geworfen?

Die gleiche Frage wurde mir mehrmals gestellt.

Die gleiche Frage wurde mir mehrmals gestellt

Danke für Deine Antwort

nun hab ich die Steuererklärung fertig und abgeschickt,
gleich mit dem Vermerk, des Einspruchs gegen die getrennte veranlagung. Da hier nach neuester Kenntnis wieder schön versucht worden ist zu betrügen,nur dieses Mal hat sie die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Mir ist es so langsam egal was aus dieser Frau wird,denn sie muss im Prozeß Rede und Antwort stehen. Dieses Mal hat sie wirklich ganz schlechte Karten. Ein Zivilprozeß ist kein Familiengericht und hier kann sie zur Rechenschaft gezogen werden und das wird sie.
Nun heisst es nur warten und schon mal alle Beweise
wieder an die Oberfläche holen.
Das mit dem Unterhalt hatte ich schon fast vergessen,als die nächste hihops Botschaft kam.
Sie hat getrennt veranlagt im Trennungsjahr und das war Ihr größter Fehler ! Widerrufen hat sie nicht und nun läuft die Klage.
wir werden sehen wer letztlich am besten lachen kann.
Sie soll am Geld …

sorry.

ich danke hier an dieser Stelle nochmals Allen für ihre Hilfe und die Guten Ratschläge.

bye steffen