Unterschied 'Abrechnung' und 'Mitteilung' vom FA

Ganz simple Frage: Das Finanzamt antwortete für die eingereichte Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2007 mit „Mitteilung für 2007 über Umsatzsteuer“ mit einer „Festsetzung“ die unter „Vorbehalt der Nachprüfung“ stand.

Für die eingereichte Umsatzsteuererklärung 2008 dagegen kam eine „Abrechnung für 2008 über Umsatzsteuer“, die nach dem Stand vom xx.xx.09 abzurechnen ist. Es muss natürlich was überwiesen werden, kein Problem, war zu erwarten. Keine Festsetzung etc.

Was ist der Unterschied zwischen diesen beiden Bezeichnungen? Abrechnung klingt nach „Schau’n mer mal“?

(Titel lesbar gemacht - MM)

Servus,

die Festsetzung bezieht sich auf die Höhe der Steuer, die Abrechnung nur auf die zugehörigen Zahlungen, ohne Einfluß auf die Höhe der Steuer.

Wenn die USt-Erklärung richtig ist, entspricht bereits die abgegebene Erklärung einer Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung. Nur, wenn die Erklärung falsch war, wird USt durch das FA festgesetzt.

Schöne Grüße

MM