Person A zahlt für uneheliches Kind Unterhalt an Kindesmutter. A muss Angaben zu den Bezügen von Kindesmutter machen. Fragen dazu.
Zählen zu den Bezügen auch Kindergeld und Mutterschaftsgeld?
Kann vom Elterngeld der Kindesmutter in Höhe 800 Euro 300 Grundbetrag abgezogen werden?
Welche Kosten können zu den Bezügen entstehen und werden damit steuermindert anerkannt ?