Unterstützung bedürftiger Personen II

Hallo!

Sohn X lebt mit seiner Mutter Y nach dem Tod des Vaters allein im Haus der Mutter.

Da Mutter Y nur wenig Rente erhält und hiervon einige Lasten abgehen, bleibt von der Rente nicht viel.

Das einem solchen Fall die Kosten für den Sohn von der Steuer absetzbar sein kann, wurde bereits erläutert.

Die Frage nun noch: Muss neben der Rente der Mutter, die anzugeben ist, auch die Einnahme der Witwenrente (der verminderte Rentenbezug des verstorbenen Ehemannes) mit angegeben werden?

Viele Grüße

Lutz

ALLE Einkünfte der Mutter müssen angegeben werden!! Übrigens erföährt das FA alle Renten sowieso von den Rententrägern, da bringt Verschweigen nichts!
E.