[USt] Angabe Rechnungsteller in Rechnung

servus,

mal angenommen man hätte als fleischfabrikant eine rechnung eines holländischen lieferanten, der hier im inland eine betriebsstätte betreibt.

die lieferung erfolgt also hier innerhalb D mit ausweis von 7% USt - korrekt soweit…

auf der rechnung fehlt jedoch die angabe der inländischen betriebsstätte und es ist nur die mutter in holland auf dem briefkopf…

m.e. fehlt also die zwingend notwendige angabe der inländischen betriebsstätte…

in § 14(4)nr.1 ustg ist aber nur davon die rede, dass die adresse des leistenden unternehmers in der rechnung sein soll - und die ist ja schon drauf, halt nur die fa. in holland…

kann man argumentieren, dass die betriebsstätte in D an die stelle des leistenden unternehmers tritt und somit die adresse dieser betriebsstätte zwingend notwendig ist ???

gruß inder

[HGB] Angabe der inländischen Zweigniederlassung
Hi !

Guck mal § 37a HGB. Meines Wissens nach zählen auch Rechnungen zu den Geschäftsbriefen. Sollte aber im HGB-Kommentar geprüft werden.

BARUL76

moin,

danke - sollte das denn nicht auch im UStG geregelt sein im hinblick auf versagung des vorsteuerabzuges bei nichtangabe der betriebsstätte- es ist doch nicht nachvollziehbar, dass die lieferung im inland erfolgt ist…

gruß inder

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hi,

ich denke nicht, dass das die richtige hausnummer ist. eine zweigniederlassung ist etwas mehr als eine betriebsstätte. jede zweigniederlassung ist zwar oft eine betriebsstätte, aber nicht jede betriebsstätte zwingend eine zweigniederlassung. vielmehr gibt es auch selbstständige zweigniederlassungen (bsp. die tochter GmbH in DE von der französischen mutter S.A.), die wären dann auch keine betriebsstätte der mutter.

im übrigen verfolgen die publizitätspflichten andere zwecke wie inder schon korrekt festgestellt hat.

ich würde die pflichtangabe aber auch schon aus § 15 Abs. 4 Nr. 1 UStG holen. „vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers“ bedeutet nicht nur komplett, sondern auch korrekt. und anschrift des leistenden meint hier m.E. nicht nur diejenige adresse in der der profit am ende landet (mutterkonzern), sondern von wo die ware kommt (hier die betriebsstätte, sofern es eine selbstständige ist).

gruss vom

showbee

Fleisch ist zur Zeit ein seeeehr sensibles Thema.
Da sollte nicht „nur“ wegen des HGB der korrekte Lieferer vermerkt sein.

gruß joku