servus,
mal angenommen man hätte als fleischfabrikant eine rechnung eines holländischen lieferanten, der hier im inland eine betriebsstätte betreibt.
die lieferung erfolgt also hier innerhalb D mit ausweis von 7% USt - korrekt soweit…
auf der rechnung fehlt jedoch die angabe der inländischen betriebsstätte und es ist nur die mutter in holland auf dem briefkopf…
m.e. fehlt also die zwingend notwendige angabe der inländischen betriebsstätte…
in § 14(4)nr.1 ustg ist aber nur davon die rede, dass die adresse des leistenden unternehmers in der rechnung sein soll - und die ist ja schon drauf, halt nur die fa. in holland…
kann man argumentieren, dass die betriebsstätte in D an die stelle des leistenden unternehmers tritt und somit die adresse dieser betriebsstätte zwingend notwendig ist ???
gruß inder