[USt] Angaben in Rechnung: Umsatzsteuer vs. Brutto

Hallo,

Muss bei einer Quittung von einer USt pflichtigen Rechtsperson an eine NICHT USt-pflichte Person (bzw NICHT VSt abzugsberechtigte Person) die USt ausgewiesen werden oder genügt der Brutto Betrag ?

Danke ! Günter

Hallo Günter,

entscheidend ist immer, ob der Rechnungsaussteller Rechnungen mit Umsatzsteuer ausweisen muss oder nicht, der Rechnungsempfänger ist für diese Fragestellung nicht relevant.

Jede Privatperson hat doch schon Rechnungen mit Umsatzsteuer erhalten, oder ?

Gruß

Petz

mit Umsatzsteuer ausweisen muss oder nicht, der
Rechnungsempfänger ist für diese Fragestellung nicht relevant.

Hallo Petz,

OK, wenn also so ein USt Pflichtiger eine Quittung ausstellt und die Felder NETT und UST frei läßt und nur GESAMTBETRAG ausfüllt dann ist das Papier nichts wert ??
Könnte man die Felder dann selber ausfüllen ?

Danke ! Günter

OK, wenn also so ein USt Pflichtiger eine Quittung ausstellt
und die Felder NETT und UST frei läßt und nur GESAMTBETRAG
ausfüllt dann ist das Papier nichts wert ??
Könnte man die Felder dann selber ausfüllen ?

Hallo,

nein, das kann man so nicht sagen. Der leistende Unternehmer könnte bspw. die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG in Anspruch nehmen, ggf. liegt auch ein Verkauf nach Differenzbesteuerung vor oder sogar nur eine Kleinbetragsrechnung! In den ersten beiden Fällen wäre es sogar falsch die USt offen auszuweisen, im letzten Fall kann der Unternehmer nach seiner Wahl von der Kleinbetragsregel gebrauch machen.

Egal wozu der Kunde die Rechnung braucht ist diese mit- und ohne Ust-Ausweis korrekt, sofern Leistender, Leistungsempfänger, Leistung, Rechnungsbetrag (Brutto) und Tag der Leistung vorhanden sind.

Ein „rumfummeln“ an der Rechnung kann ggf. Urkundenfälschung nebst Steuerhinterziehung sein… obacht!

Mfg vom

showbee