Hallo Joku
Die USt-Voranmeldung muss ja nun i. d. Regel per
Elsterformular abgegeben werden.
Nee nicht ganz, sie muß auf elektronischem Weg übermittelt werden, sofern kein Außnahmetatbestand vorliegt. Dies kann auch über einen anderen Anbieter erfolgen.
a) Wie kann man das ausgefüllte Formular ausdrucken und nicht
nur das Übertragungsprotokoll,
in dem ja nur der Endbetrag steht?
Das Formular als solches kann man nicht ausdrucken. Vordem Absenden kann man die Druckvorschau ansehen und ggf, ausdrucken. Wird aber im typischen ELSTER-Protokoll ausgedruckt, nicht als Formular.
b) Wie kann man sich ein noch nicht ausgefülltes Formular (für
Notizen) ausdrucken?
Kann man nicht
Gruß Michael