[USt] ist auf Maklergebühr Umsatzsteuer zu erheben

Hallo,

Wird auf einer Makler Rechnung für Vermietung Mehrwertsteuer ausgewiesen oder nicht?

Danke

Markus

ES GIBT KEINE MEHRWERTSTEUER!!!

Hallo,

Hallo Markus!

Wird auf einer Makler Rechnung für Vermietung Mehrwertsteuer :ausgewiesen oder nicht?

Logisch - es gibt ja auch gar keine Mehrwertsteuer! Ich denke mal, dass du die Umsatzsteuer meinst, die bedauerlicher Weise nicht den Mehrwert sondern leider den gesamten Umsatz versteuert!

Ist das richtig? Muss nicht immer Mehrwertsteuer ausgewiesen
werden?

Nein! Nur wenn ein Umsatz laut UStG steuerbar und steuerpflichtig ist, muss USt ausgewiesen werden. Es gibt eine Reihe von Umsätzen, die umsatzsteuerfrei sind, z.B. die als Tätigkeit eines Arztes, Tierarztes und u.a. auch Vermietung und Verpachtung - ich denke, das liegt bei dir vor.
Oder ist es doch nur eine Rechnung über eine Provision?

Aber wie gesagt - bitte verbreite diese Tatsache weiter, damit möglichst viele Menschen erfahren mögen, dass es keine Mehrwertsteuer gibt und es eigentlich die Umsatzsteuer ist, die leider so oft als MwSt deklariert wird!!!

LG, DANI

Hallo Dani,

warum schreist du so rum??? Das mit der Mehrwertsteuer ist so eine Sache. Wenn man engstirnig national denkt, hast du recht, weil wir ein UStG haben und kein MwStG. Die Begründung, dass immer der gesamte Umsatz besteuert wird, mag man dahinstellen, da effektiv durch den Vorsteuerabzug tatsächlich immer nur der Mehrwert besteuert wird. Aber tragendes Argument wäre wohl, die Bezeichnung folgt aus dem Europäischen Recht. Unser UStG ist richtlinienkonformes Recht. Das UStG in seinem System und nahezu allein Einzelheiten beruht primär auf der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977.

Und wie heisst die RL?

„SECHSTE RICHTLINIE DES RATES vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem : einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (77/388/EWG)“

Also ist durchaus beides vertretbar, wenn man den europarechtlichen Kontext beachtet. In Europa wird nahezu immer von der Mehrwertsteuer gesprochen. Auch wenn man in aktuelle Urteile des EuGH schaut, findet man immer öfter in der deutschen Fassung die MwSt!

Bsp. C-72/05 vom 14.09.2006. Dort heißt es bspw.: „Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits über die Bestimmung der Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer für die Nutzung eines Teils eines Gebäudes, das der Steuerpflichtige in vollem Umfang seinem Unternehmen zugeordnet hat, für seinen privaten Bedarf. […] Diese Besteuerungsgrundlage muss die Kosten des Erwerbs des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet ist, enthalten, sofern dieser Erwerb der Mehrwertsteuer unterworfen war und der Steuerpflichtige den Vorsteuerabzug erhalten hat.“

Gruß vom

showbee

Wird auf einer Makler Rechnung für Vermietung Mehrwertsteuer ausgewiesen oder nicht?

Hallo,

was für ein Umsatz? Maklerprovision? Vermietung von Wohnung? Vermietung AN USt-Unternehmer? Ist der Makler ggf. Kleinunternehmer? Ohne nichts konkretes gehts nicht.

Mfg vom

showbee

Hallo Dani!

Logisch - es gibt ja auch gar keine Mehrwertsteuer! Ich denke
mal, dass du die Umsatzsteuer meinst, die bedauerlicher Weise
nicht den Mehrwert sondern leider den gesamten Umsatz
versteuert!

Eine Steuer auf den Umsatz, mithin eine Umsatzsteuer im wörtlichen Sinn, gab es bis in die 60er Jahre. Wenn ich mich an meine Lehrzeit richtig erinnere, waren es 4%. Der Hersteller einer Ware berechnete 4% Umsatzsteuer und führte sie ans FA ab. Der Großhändler bezahlte seinen Einkaufspreis samt USt, schlug seine Marge drauf und berechnete abermals 4% USt. Ebenso verfuhr der Einzelhändler.

Nach der Änderung irgendwann in den 60ern führte jeder nur noch die Differenz zwischen eingenommener USt und gezahlter USt (Vorsteuer) ab, so daß die Zahllast eine Steuer auf den Mehrwert ist, daher Mehrwertsteuer. Wenn mich die Erinnerung wieder nicht trügt, waren es zunächst 11%.

Du liebe Zeit, was war das damals für eine Aufregung! Manche Journalisten (man darf raten, von welcher „Zeitung“) hatten das Prinzip nicht kapiert und verkündeten, alles würde 11% teurer. Tatsächlich verfuhren manche Einzelhändler so und es dauerte eine Weile, bis sich herumsprach, was es mit der neuen Mehrwertsteuer auf sich hatte. Taschenrechner gab es damals noch nicht, statt dessen dicke Tabellenbücher. Es kam schon mal vor, daß sich ein Mensch am Ladentresen außerstande sah, eine Quittung auszustellen und zu kassieren, weil dieses verdammte Tabellenbuch gerade nicht greifbar war. Mit „zu Fuß ausrechnen“ war mancher Zeitgenosse überfordert.

Plötzlich mußten auch noch neue Tabellenbücher angeschafft werden, weil man mit den alten 4%-Dingern nichts mehr anfangen konnte. Aber dafür atmeten viele Leute auf, weil die Zu-Fuß-Rechnung bei 11% einfacher schien. Kein Witz, es kursierten tatsächlich Anleitungen, wie man das Komma um eine Stelle nach links verschiebt, um erstmal 10% auszurechnen, um bei diesem Betrag das Komma noch einmal zu verschieben, um 1% zu erhalten - alles untereinander schreiben, addieren - fertig :smile:.

Gruß
Wolfgang

Hallo Showbee,
langsam besserst du dich. Es ist wirklich engstirnig zu behaupten es gibt keine MwSt, weil der Umsatz die Bemessungsgrundlage ist. Über das Instrument des Vorsteuerabzugs wird am Ende sowieso nur der Mehrwert versteuert. Deswegen ist der Begriff MwSt gar nicht so falsch. Aber wer was richtig verstanden hat, geht sowieso nicht nach Begrifflichkeiten, sondern schaut auf die dahinterstehenden Zahlungsströme.

Gruß
Denis

Lieber Denis,

Deswegen ist der Begriff MwSt gar nicht so falsch.

Mal abgesehen davon, dass es ihn im deutschen Steuerrecht nicht gibt.

Ich hab schon so viel Scheiß in diesem Zusammenhang gelesen, z.B. von Leuten, die sich so hypersouverän in der Materie fühlen, dass sie hahaachwiewitzig „Märchensteuer“ schreiben müssen, ohne auch bloß die Grundzüge kapiert zu haben. Wenn ich eine Rechnung von einem Kleinunternehmer verbuche, auf der steht „enthält weder Mehrwert- noch Umsatzsteuer“, wird mir schwindelig.

Aber wer was richtig verstanden hat, geht sowieso nicht nach
Begrifflichkeiten, sondern schaut auf die dahinterstehenden
Zahlungsströme.

Dann hat er was ganz wichtiges nicht verstanden: Dass in der Umsatzbesteuerung herzlich selten die Zahlungsströme eine Rolle spielen.

Siehst Du, so schnell kann man ins Schwimmen kommen, wenn man Begriffe schwammig verwendet. Selbstverständlich braucht man sich an dem Wort nicht unbedingt aufhängen, aber besser ist es allemal, wenn man sich zuerst einen Boden von klaren Begriffen schafft, bevor man drüber irgendwelche poetischen Gebilde aufbaut.

Deswegen:

Wenn showbee vom europäischen Begriff und Wolfgang vom historischen Kontext des Begriffes „Mehrwertsteuer“ schreiben, heißt das keineswegs, dass man ohne weiteres und beliebig mit Begriffen rumschluren sollte, die eindeutig definiert sind und auch eindeutig verwendet werden sollten.

Schöne Grüße

MM

Ich hab schon so viel Scheiß in diesem Zusammenhang gelesen,
z.B. von Leuten, die sich so hypersouverän in der Materie
fühlen, dass sie hahaachwiewitzig „Märchensteuer“ schreiben
müssen, ohne auch bloß die Grundzüge kapiert zu haben.

Nanu, was du hier für Ausdrücke verwendest! Das hätte ich dir gar nicht zugetraut.

Wenn ich eine Rechnung von einem Kleinunternehmer verbuche, auf der
steht „enthält weder Mehrwert- noch Umsatzsteuer“, wird mir
schwindelig.

Wenn du hier gleich mit Ausnahmen kommst, dann erinnere ich, dass ein KleinU zur Regelbesteuerung optieren kann, somit gibt es keine Unterschiede zum NormalU und er versteuert nur den Mehrwert.

Aber wer was richtig verstanden hat, geht sowieso nicht nach
Begrifflichkeiten, sondern schaut auf die dahinterstehenden
Zahlungsströme.

Dann hat er was ganz wichtiges nicht verstanden: Dass
in der Umsatzbesteuerung herzlich selten die Zahlungsströme
eine Rolle spielen.

Sollten sie aber, besonders wenn man die Karusselgeschäfte betrachtet durch die der Staat Milliarden verliert. Da wird praktisch nur durch Schreiben von Rechnungen Geld erschwindelt, ohne dass überhaupt welche Geld- oder Warenbewegungen stattgefunden haben. Das kommt davon, wenn ein Gesetz auf einer Begriffs- und Phantasiewelt aufgebaut ist.

Siehst Du, so schnell kann man ins Schwimmen kommen, wenn man
Begriffe schwammig verwendet. Selbstverständlich braucht man
sich an dem Wort nicht unbedingt aufhängen, aber besser ist es
allemal, wenn man sich zuerst einen Boden von klaren Begriffen
schafft, bevor man drüber irgendwelche poetischen Gebilde
aufbaut.

Der einzige der hier schwimmt bist du, deswegen wiederhole ich mich hier gern: Realität geht vor Begrifflichkeit.

Gruß
Denis

Lieber Denis,

kannst Du mir das:

Realität geht vor Begrifflichkeit.

bitte anhand des vorliegenden Beispieles erklären?

Du meinst, wenn ich Dich richtig verstehe, dass die §§ 10, 13, 15 UStG vom Gesetzgeber nicht sachgerecht formuliert sind, und dass man sie deswegen besser nicht erst nehmen sollte, sondern sich individuell neue, eigene §§ 10, 13, 15 UStG ausdenken sollte, die viel besser sind als die, die im Gesetz stehen?

Wie soll in diesem Fall ein Steuerpflichtiger zwischen dem UStG, so wie es der Gesetzgeber verabschiedet und veröffentlicht hat, und dem verbesserten UStG, das Du gerne anwenden möchtest, unterscheiden?

Mich würden insbesondere Deine Vorschläge zur Formulierung von § 10 Abs 1 Satz 2 UStG, § 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG, § 16 Abs 1 UStG interessieren. Wie müssen diese im verbesserten, korrigierten UStG nach Denis V lauten, damit das mit den „Zahlungsströmen“ hinhaut?

Neugierig

MM

Das kommt davon, wenn ein
Gesetz auf einer Begriffs- und Phantasiewelt aufgebaut ist.

Hallo Denis,

tja, leider hast du kein Jura studiert. Muss ja auch nicht jeder machen, es gibt ja genug von diesen „Typen“. Aber eine Einführungsvorlesung in Rechtsphilosophie solltest du dir mal anhören. Gerade wenn es dann auf Carl Schmitt und sein konkretes Ordnungsdenken zu sprechen kommt, sei den Ohr angespitzt! Mit deiner Argumentation sind im 3. Reich ware Undinge gemacht worden. Auch dort hat „der kleine Mann“ über „Phantasiewelten“ der Jurisprudenz geschimpft und schnell war alles abstrakte (mithin für den Laien schwer verständliche) als Nichtdeutsch abgetan. Der echte Deutsche schien eben ein einfach gestrickter Mensch gewesen zu sein.

Aber es schien Gott sei Dank nur so, die jüngere und auch die ältere Geschichte belehren eines besseren. Bspw. sollte man auch in die Geschichte zurückblicken und nicht verkennen, welche gedankliche Meisterleistung bspw. die Schöpfer des BGB schufen. Grundlegende Strukturen existieren im BGB seit über 100 Jahren und das gerade wegen ihrer Abstraktheit (der Laie sagt „Begriffs- und Phantasiewelt“). Gerade in anderen Rechtsordnungen in denen im Gesetz weniger Abstraktheit vorliegt bedarf es mehr §§ und öfterer Revision (bspw. CC von Frankreich). Aber naja… das nur am Rande.

Zum weiterlesen empfehle ich:

  • „Die unbegrenzte Auslegung. Zum Wandel der Privatrechtsordnung im Nationalsozialismus“ von Bernd Rüthers
  • „Das Wesen des Rechts. Eine Einführung in die Rechtsphilosophie.“ von Reinhold Zippelius
  • „Carl Schmitt zur Einführung“ von Reinhard Mehring

Gruß vom

showbee

Das kommt davon, wenn ein
Gesetz auf einer Begriffs- und Phantasiewelt aufgebaut ist.

Hallo Denis,

tja, leider hast du kein Jura studiert. Muss ja auch nicht
jeder machen, es gibt ja genug von diesen „Typen“. Aber eine
Einführungsvorlesung in Rechtsphilosophie solltest du dir mal
anhören.

3 Semester Recht waren Bestandteil meines Studiums. Besonders BGB haben wir damals gründlich durchgeackert.

Zum weiterlesen empfehle ich:

  • „Die unbegrenzte Auslegung. Zum Wandel der
    Privatrechtsordnung im Nationalsozialismus“ von Bernd Rüthers
  • „Das Wesen des Rechts. Eine Einführung in die
    Rechtsphilosophie.“ von Reinhold Zippelius
  • „Carl Schmitt zur Einführung“ von Reinhard Mehring

Und ich empfehle John K. Galbraith, Die Entmytholosierung der Wirtschaft

Gruß
Denis

Lieber Denis,

kannst Du mir das:

Realität geht vor Begrifflichkeit.

bitte anhand des vorliegenden Beispieles erklären?
Du meinst, wenn ich Dich richtig verstehe, dass die §§ 10, 13,
15 UStG vom Gesetzgeber nicht sachgerecht formuliert sind, und
dass man sie deswegen besser nicht erst nehmen sollte, sondern
sich individuell neue, eigene §§ 10, 13, 15 UStG ausdenken
sollte, die viel besser sind als die, die im Gesetz stehen?

Hallo MM,
ich wundere mich immer wieder zu welchen Gedankenflügen dich meine Beiträge bringen. Wo war denn die Rede, dass sich jemand eigene §§ ausdenken sollte? Mein Ratschlag war nur sich nicht zu sehr auf Begriffe zu verlassen, sondern zu gucken was dahinter steht, z.B. obwohl die Umsatzsteuer den Umsatz im Begriff hat, wird de facto nur der Mehrwert versteuert. Das nenne ich Orientierung an der Realität.

Wie soll in diesem Fall ein Steuerpflichtiger zwischen dem
UStG, so wie es der Gesetzgeber verabschiedet und
veröffentlicht hat, und dem verbesserten UStG, das Du gerne
anwenden möchtest, unterscheiden?

siehe oben

Mich würden insbesondere Deine Vorschläge zur Formulierung von
§ 10 Abs 1 Satz 2 UStG, § 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG, § 15 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 UStG, § 16 Abs 1 UStG interessieren. Wie müssen
diese im verbesserten, korrigierten UStG nach Denis V lauten,
damit das mit den „Zahlungsströmen“ hinhaut?

z.B. könnte der Vorsteueranspruch erst entstehen, wenn die USt vom Verkäufer überwiesen wurde. Oder der Käufer ist Schuldner der USt, wie es bereits bei bestimmten EU-Geschäften der Fall ist.

Gruß
Denis

3 Semester Recht waren Bestandteil meines Studiums. Besonders
BGB haben wir damals gründlich durchgeackert.

Hallo,

3 Semester BGB… naja, ich hoffe nur, das du auch gesehen hast, welchen systematischen Anspruch das Gesetz hat. Nur die einzelnen §§ durchackern genügt allerdings nicht. Wie gesagt, ich empfehle ja nicht das Recht zu lernen, sondern das Recht zu verstehen. Hier empfiehlt sich wie gesagt die Rechtsphilosophie. Zum anderen: Ich habe ein halbes Vordiplom in Betriebswirtschaftlehre an einer Universität erreicht, glaub mir, ich habe also fundierte theoretische Grundkenntnisse genauso der Wirtschaft genauso wie praktische Erfahrung durch meine Berufsausbildung und der praktischen Tätigkeit in Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzleien.

Gruß,

showbee

3 Semester Recht waren Bestandteil meines Studiums. Besonders
BGB haben wir damals gründlich durchgeackert.

Hallo,

3 Semester BGB… naja, ich hoffe nur, das du auch gesehen
hast, welchen systematischen Anspruch das Gesetz hat.

Nein, das konnte ich nicht erkennen.

Nur die einzelnen §§ durchackern genügt allerdings nicht. Wie gesagt,
ich empfehle ja nicht das Recht zu lernen, sondern das Recht
zu verstehen. Hier empfiehlt sich wie gesagt die
Rechtsphilosophie.

Ich empfehle den Geschäftsalltag. Nur deswegen wurde das Gesetz überhaupt gemacht. Das BGB hat seinen Ursprung in der Wirtschaft.

Zum anderen: Ich habe ein halbes Vordiplom
in Betriebswirtschaftlehre an einer Universität erreicht,
glaub mir, ich habe also fundierte theoretische
Grundkenntnisse genauso der Wirtschaft genauso wie praktische
Erfahrung durch meine Berufsausbildung und der praktischen
Tätigkeit in Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzleien.

Studieren ist zwar schön, wichtiger ist aber welche Schlüsse man aus dem gelernten zieht. Praktische Veranlagung und Bauernschläue ist wichtiger als die Verliebtheit in das angehäufte Wissen. Die praktische Anwendung des Wissens sollte immer im Vordergrund sein. Außerdem ist die Beratung nur eine Hilfsbranche der Wirtschaft, die nicht direkt am Wirtschaften teilnimmt. Ich bezweifle daher, dass du behaupten kannst, dass du dich gut in der Wirtschaft auskennst, genausowenig wie ein Schiedsrichter behaupten kann, dass er ein guter Fußballspieler ist. Entwickle ein Produkt und versuche es zu vermarkten, dann wirst du lernen, was Wirtschaft ist. Aus der Beobachtungsperspektive kommt alles einfacher vor.

Gruß
Denis

Praktische Veranlagung und
Bauernschläue ist wichtiger als die Verliebtheit in das
angehäufte Wissen. Die praktische Anwendung des Wissens sollte
immer im Vordergrund sein.

Hi,

hab nicht das Gegenteil behauptet. Aber wie man an vielen verkappten Existenzen hier in den Foren Recht&Steuern oft sieht, reicht Bauernschläue oft nur für die Vermarktung des Produktes. Leider wird oft übersehen, dass man nur Kostendeckend verkaufen sollte und wenn man es versteht, hat man noch nichtmal die Gewähr alle Kosten einkalkuliert zu haben. Insoweit ist zwar die praktische Bauernschläue wichtig, aber nicht alles.

Außerdem ist die Beratung nur eine
Hilfsbranche der Wirtschaft, die nicht direkt am Wirtschaften
teilnimmt.

Ich wusste gar nicht, dass die Berater nicht am Wirtschaftsleben teilnehmen. Selbst der Berater macht Umsätze, hat Kosten, zahlt Steuern, braucht Marketing und muss sich um Kundenbindung kümmern, oder?

Ich bezweifle daher, dass du behaupten kannst, dass
du dich gut in der Wirtschaft auskennst, genausowenig wie ein
Schiedsrichter behaupten kann, dass er ein guter
Fußballspieler ist. Entwickle ein Produkt und versuche es zu
vermarkten, dann wirst du lernen, was Wirtschaft ist. Aus der
Beobachtungsperspektive kommt alles einfacher vor.

Fußball und Produktentwicklung sind nicht mein Fall. Aber als Berater sollte man sich in die Unternehmen seiner Mandanten reinversetzen können. Insoweit habe ich schon diverse Gründungen, Sanierungen und Generationenübergaben betreut. Dazu musste ich mir nicht nur ein Bild von der Bilanz, aber auch eins vom Unternehmen machen. Nebenbei habe ich auch in der Familie genug Unternehmer, denen ich schon mehrfach unter die Arme gegriffen habe.

Ergo: Unterschätze nie die Menschen, mit denen du kommunizierst. Du kennst mich nicht, ich kenn dich nicht. Du weiss nicht womit ich mich beschäftige und welche praktischen Erfahrungen ich habe.

Gute Nacht!

der showbee