Hallo,
1)Habe ich es jetzt richtig verstanden, dass es
Sollversteuerer gibt und Istversteuerer, weil die
Sollversteuerung das Unternehmen zu stark belasten würde?
2)Gemäß 187.UStR tritt auch bei den sogenannten
Sollvertsteuerern im Falle der Vereinnahmung von Anzahlungen
die Istversteuerung ein?
Genau, stell dir folgendes vor. Eine Baufirma erbringt ein Werk. Fertigstellung und Rechnungslegung im Februar 2007. Fälligkeit der Zahlung für Kunden im März. Kunde kann aber nicht zahlen, nach Mahnung, Mahnbescheid etc. kommt dann die Zahlung im Juli 2007 ein.
Nun Soll-Versteuerer: UStVA 02/2007 wird USt angemeldet, weil entstanden. Die Zahlung erfolgt am 10.03. ggf. am 10.04. je nachdem ob man eine Dauerfristverlängerung hat. Der Unternehmer muss also an das Finanzamt vom Rechnungsbetrag 19/119tel vorstrecken (ca. 16% vom Gesamtbetrag) obwohl er vom Kunden das Geld erst 3-4 Monate später sieht. Die Liquiditätslücke sollte auffallen! Eine Berichtigung der USt kann erst erfolgen, wenn die Zahlung tatsächlich ausfällt. Insoweit wird der Unternehmer dem Staat die USt solange vorstrecken wie zwischen Erbringung der Leistung und tatsächlicher Insolvenz des Kunden vergeht (das sind Jahre!!!).
Der Ist-Versteuerer: Eingang erfolgt hier im Juli, also wird angemeldet im Juli und gezahlt. Der Unternehmer muss nichts vorfinanzieren. Diese Erleichterung gibt der Staat deswegen auch nur kleinen und mittleren Unternehmern (sh. § 20 UStG).
Wenn nun aber im obigen Bsp. schon eine Anzahlung im Dezember 2006 erfolgte, müsste der Soll-Versteuerer strikt nach Regelung dennoch erst in 02/2007 anmelden, der Ist-Versteuerer schon in 12/2006. Da die Ist-Versteuerung nicht schlechterstellen soll, muss also auch der Soll-Versteuerer irgendwie dazu gebracht werden die USt bereits in 12/2006 abzuführen.
Mfg vom
showbee