[USt] Unternehmer a Polen plant Veranstaltung in D

Hallo,

ein polnischer Veranstalter mit polnischer Sp. z.o.o. (= polnische GmbH) Firma mit Sitz in Polen möchte in Deutschland ein kleines Open Air mit deutschen Bands veranstalten.

Material + Arbeiter werden aus Polen mitgebracht. Zusätzlich wird deutsches Sicherheitspersonal von einer deutschen Firma gebucht.

Frage: muss die polnische Firma eine deutsche Zweigstelle gründen und was passiert wenn dies nicht erfolgt?

Die Ticket-USt. muss ja an das deutsche Finanzamt abgeführt werden (da Dienstleistungsort in D), wie passiert das wenn die Firma nur in Polen ihren Sitz hat und keine deutsche Steuernummer und daher auch keine deutsche USt.-Erklärung abgibt?

Hallo,

so würde ich die Lösung mal ansetzen. Bin mir aber nicht hundertprozentig sicher.

ein polnischer Veranstalter mit polnischer Sp. z.o.o. (=
polnische GmbH) Firma mit Sitz in Polen möchte in Deutschland
ein kleines Open Air mit deutschen Bands veranstalten.

Material + Arbeiter werden aus Polen mitgebracht. Zusätzlich
wird deutsches Sicherheitspersonal von einer deutschen Firma
gebucht.

Frage: muss die polnische Firma eine deutsche Zweigstelle
gründen und was passiert wenn dies nicht erfolgt?

M.E. muss keine deutsche Zweigstelle gegründet werden.

Die Ticket-USt. muss ja an das deutsche Finanzamt abgeführt
werden (da Dienstleistungsort in D), wie passiert das wenn die
Firma nur in Polen ihren Sitz hat und keine deutsche
Steuernummer und daher auch keine deutsche USt.-Erklärung
abgibt?

Dafür muss sich die polnische Firma USt-lich in Deutschland melden. Dafür sind immer spezielle Finanzämter zuständig (meistens direkt an der Grenze) Mir fällt grad nicht ein, wo man die Auflistung findet, welches Finanzamt für welches Land zuständig ist.

Aber Achtung: Geht die sonstige Leistung an ein Unternehmer greift § 13b UStG -> Steuerschuldner ist Leistungsempfänger.

Aber wie gesagt, ganz sicher bin ich mir nicht. Lieber vielleicht beim Finanzamt nachfragen.

Grüßle Soni