[USt] Vorschrift bei Rechnungen - Lieferzeitpunkt?

Hallo,
Wenn man eine Rechnung ausstellt, muss man doch das Lieferdatum hineinschreiben, sofern es nicht mit dem Rechnungsdatum überein stimmt.
Wenn es aber übereinstimmt, muss man doch den Satz „Lieferdatum entspricht dem Rechnungsdatum“ oder so ähnliches dabei schreiben.

Worauf ich hinaus will:
Wenn man, wie zum Beispiel in einer Bäckerei, den Monat über liefert, aber am Ende des Monats den Kunden nur abrechnet, ist es dann nicht empfehlenswert, die Lieferdaten wenigstens in Zeiträumen anzugeben.
Ich meine ein Rechnungsdatum ist ja sowieso drauf.
Aber das ist doch einfach eine zu große Differenz zwischen Liefer- und rechnungsdatum.
wisst ihr wie ich meine? :smile:

Danke im Voraus

Genau so

Zeiträumen anzugeben.

Für Lieferungen im Monat März 2006 (z.B.)

Ich meine ein Rechnungsdatum ist ja sowieso drauf.
Aber das ist doch einfach eine zu große Differenz zwischen
Liefer- und rechnungsdatum.

Warum? Bei manchen Kunden gibt es wunschgemäß die Rechnung im Dezember und die Lieferung 3/4 Jahre später. Oder auch mal umgekehrt - Zahlung nach Abnahme, also durchaus 1/2 - 1 Jahr später.

Gruß

Stefan